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Leica HistoCore PELORIS 3 Benutzerhandbuch Seite 9

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Inhaltsverzeichnis

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10.4
Fortbestand
Nach Aufhebung dieses Vertrages bestehen die folgenden Klauseln 4 (Geistiges Eigentum), 7 (Vertraulichkeit und Datenschutz),
8 (Haftungsausschluss und -begrenzung), 9 (Schadensersatz), 10.3 (Rechtsansprüche und Rechtsmittel), 10.4 (Fortbestand),
11 (Höhere Gewalt) und 12 (Allgemeines) weiter.
11
Höhere Gewalt
Keine der Parteien ist für Säumnis oder Nichterfüllung der durch diese Vereinbarung anfallenden Verpflichtungen (außer bei
Zahlungsverpflichtung) haftbar, wenn diese Säumnis durch höhere Gewalt entsteht. Wenn ein Säumnis oder eine Nichterfüllung
der Verpflichtungen einer Partei auf einen eingetretenen oder bevorstehenden Akt höherer Gewalt zurückzuführen ist,
werden die Verpflichtungen dieser Partei ausgesetzt. Jede Partei kann diese Vereinbarung auflösen, wenn ein auf höhere
Gewalt zurückzuführender Zustand 90 Tage lang andauert.
12
Allgemeines
12.1
Trennung
Einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung können vollständig oder teilweise vom Rest getrennt werden, wenn sie
rechtwidrig oder uneinklagbar sind, wobei die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit behalten.
12.2
Gesamtvereinbarung
Diese Vereinbarung (einschließlich zusätzlicher Bestimmungen, die dem Lizenznehmer durch Leica Biosystems mitgeteilt
werden) stellt die Gesamtvereinbarung der Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Aussagen, Zusagen, Absprachen oder
Vereinbarungen, die sich auf den gleichen Gegenstand beziehen.
12.3
Änderung
Diese Vereinbarung kann nur durch schriftliche Übereinkunft zwischen den Parteien abgeändert werden.
12.4
Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Victoria, Australien, und beide Parteien unterwerfen sich der nicht-
exklusiven Zuständigkeit der Gerichte dieses Staates.
HistoCore PELORIS 3 Benutzerhandbuch Rev A05
© Leica Biosystems Melbourne 2019
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