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Leica HistoCore PELORIS 3 Benutzerhandbuch Seite 8

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Inhaltsverzeichnis

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8.4
Haftungsausschluss
Im gesetzlich zulässigen Umfang übernimmt Leica Biosystems keinerlei Haftung (einschließlich der Haftung für Fahrlässigkeit) für:
(a)
vom Lizenznehmer erlittene oder gegen ihn geltend gemachte indirekte oder Folgekosten, Verluste, Schäden oder
Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne oder Einnahmen, Verlust oder die Beschädigung
von Daten, Nichterzielung von geplanten Einsparungen oder Vorteilen sowie Ansprüche Dritter), die in irgendeiner Weise
im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Benutzung der Software oder Dokumentation stehen;
(b)
alle vom Lizenznehmer erlittenen oder gegen ihn geltend gemachten Aufwendungen, Verluste, Schäden oder Kosten,
die direkt oder indirekt durch klinische Fehler (einschließlich Diagnose, medikamentöse und anderweitige Behandlung)
entstehen, die während oder im Zusammenhang mit der Benutzung der Software oder Dokumentation auftreten; und
(c)
eine verminderte Betriebsbereitschaft noch für Aufwendungen, Verluste, Schäden oder Kosten für den Lizenznehmer
infolge der Verwendung von Nicht-Originalteilen.
8.5
Haftungsbegrenzung
Im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs begrenzt Leica Biosystems seine gesamte Haftung (einschließlich der Haftung
für Fahrlässigkeit) für Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Benutzung der Software
entstehen, auf den Preis, den der Lizenznehmer für die Software oder die Waren, die die lizenzierte Software enthalten,
entrichtet hat.
9
Schadensersatz
Der Lizenznehmer leistet Leica Biosystems Schadensersatz für alle Aufwendungen, Verluste, Schäden und Kosten (gemäß der
Regelung „solicitor and own client basis"), die Leica Biosystems direkt oder indirekt durch oder in Verbindung mit folgendem
entstehen:
(a)
Benutzung der Software entgegen der Lizenzbedingungen;
(b)
Übertretung von Lizenzbedingungen Dritter durch den Lizenznehmer;
(c)
Verletzung der Urheberschutzrechte von Leica Biosystems' durch den Lizenznehmer;
(d)
Klinische Fehler (einschließlich Diagnose, medikamentöse und anderweitige Behandlung), die während oder im
Zusammenhang mit der Benutzung der Software oder Dokumentation auftreten;
(e)
Nichtbeachtung von gängigen, den Gesetzen, Richtlinien und Vorschriften entsprechenden Laborpraktiken bei der
Handhabung oder Benutzung der Software durch den Lizenznehmer;
(f)
fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Lizenznehmers, und/oder anderweitige bzw. unzulässige Nutzung
der Software durch den Lizenznehmer.
10
Laufzeit und Auflösung
10.1
Begriffsbestimmungen
Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und setzt sich bis zu seiner Beendigung in Übereinstimmung
mit dieser Vereinbarung fort.
10.2
Auflösung
(a)
Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung jederzeit auflösen, indem er alle Kopien der Software und Dokumentation
zerstört.
(b)
Die Rechte des Lizenznehmers unter dieser Vereinbarung enden sofort ohne Benachrichtigung durch Leica Biosystems,
wenn der Lizenznehmer eine Bestimmung dieser Vereinbarung verletzt oder wenn der Lizenznehmer die
Zahlungsbedingungen des Liefervertrags nicht genau einhält. Bei Auflösung muss der Lizenznehmer alle in seinem
Besitz oder in seiner Verantwortung befindlichen Kopien der Software und Dokumentation zerstören.
10.3
Rechtsansprüche und Rechtsmittel
Die Auflösung dieser Vereinbarung nach Maßgabe dieser Klausel 10 hat keine Auswirkungen auf die der anderen Partei
zustehenden Rechtsansprüche oder Rechtsmittel.
HistoCore PELORIS 3 Benutzerhandbuch Rev A05
© Leica Biosystems Melbourne 2019
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