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Leica HistoCore PELORIS 3 Benutzerhandbuch Seite 7

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Inhaltsverzeichnis

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Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1
Benutzung und Bekanntgabe
Der Lizenznehmer muss vertrauliche Informationen:
(a)
vertraulich behandeln;
(b)
im durch diese Vereinbarung festgelegten Rahmen verwenden und darf diese nur weitergeben an:
(i)
Beschäftigte, Lieferanten und Bevollmächtigte, die diese Informationen benötigen und die sich vertraglich
verpflichtet haben, die vorliegende Klausel 7 einzuhalten, oder
(ii)
bis zu dem für den Lizenznehmer gesetzlich vorgeschriebenen Umfang (sofern vorgesehen), und
(c)
er muss dem Ersuchen von Leica Biosystems, die vertraulichen Informationen zurückzugeben oder zu vernichten,
sofort nachkommen, außer er ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese aufzubewahren.
7.2
Die Verpflichtungen des Abnehmers
Der Lizenznehmer muss:
(a)
die vertraulichen Informationen vor Zugang oder Nutzung durch Unbefugte schützen; und
(b)
Leica Biosystems über jede unbefugte Vervielfältigung, Nutzung oder Bekanntgabe in Kenntnis setzen und alle
nötigen Schritte unternehmen, um dies zu verhindern oder zu unterbinden.
7.3
Datenschutz
Bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen muss der Lizenznehmer die geltende Gesetzgebung zum Datenschutz
beachten und seine Lieferanten anhalten, diese ebenfalls einzuhalten.
8
Haftungsausschluss und -begrenzung
8.1
Vereinbarungen
Der Lizenznehmer erkennt an, dass:
(a)
er die Produkte aus einer Auswahl an Produkten gewählt hat und sich selbst davon überzeugt hat, dass die Waren
seine Erwartungen erfüllen;
(b)
mündliche oder schriftliche Informationen, Aussagen oder Mitteilungen durch oder im Namen von Leica Biosystems,
die nicht in dieser Vereinbarung festgehalten sind, keine Grundlage für eine Gewährleistung schaffen oder in
irgendeiner Weise den Rahmen dieser Vereinbarung erweitern; und
(c)
er, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig erklärt, bei der Auswahl der Waren nicht auf Informationen,
Aussagen oder Mitteilungen von oder im Namen von Leica Biosystems angewiesen war, und
(d)
Leica Biosystem keinen Anspruch darauf erhebt, dass die Waren den Gesetzen, Bestimmungen, Verordnungen,
Regeln oder Normen des jeweiligen Landes entsprechen (außer wenn schriftlich durch Leica Biosystems zugesagt).
Vielmehr ist der Lizenznehmer auf eigene Kosten für die Einhaltung aller geltenden Gesetze zur Benutzung der Waren
verantwortlich.
8.2
Ausschluss implizierter Bedingungen
Leica Biosystems schließt von dieser Vereinbarung alle gesetzlichen oder handelsüblichen Bedingungen, Garantien und
Haftungsumfänge aus, außer insofern, als deren Ausschluss oder Begrenzung gesetzwidrig wäre oder dadurch Teile dieser
Klausel 8 ungültig würden ('nicht ausschließbare Bedingungen').
8.3
Nicht ausschließbare Bedingungen
Im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs ist die Haftung von Leica Biosystems für den Verstoß gegen eine nicht
ausschließbare Bedingung beschränkt auf:
(a)
die erneute Lieferung von Leistungen oder die Übernahme der Kosten für die Erbringung der Leistungen (im
Ermessen von Leica Biosystems); und
(b)
in Bezug auf die Waren, die Übernahme der niedrigsten Kosten für einen Ersatz der Waren, die Anschaffung neuer
gleichwertiger Waren oder deren Reparatur.
HistoCore PELORIS 3 Benutzerhandbuch Rev A05
© Leica Biosystems Melbourne 2019
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