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Leica HistoCore PELORIS 3 Benutzerhandbuch Seite 6

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Inhaltsverzeichnis

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Geistiges Eigentum
4.1
Urheberschutzrechte
Die Urheberschutzrechte, insbesondere jene auf Bilder, Audio- und Videodaten sowie Texte in der Software, befinden sich im
Eigentum von Leica Biosystems oder wurden hierfür lizenziert. Durch diese Vereinbarung werden keinerlei Urheberschutzrechte
an den Lizenznehmer übertragen.
4.2
Eigentumskennzeichen
Der Lizenznehmer darf keine Hinweise auf Eigentumsrechte, Informationen zur Rechtsausübung oder Seriennummern, die
auf den durch die Urheberschutzrechte geschützten Produkten, oder Kopien davon, erscheinen, daran befestigt oder darauf
eingetragen sind, verändern oder entfernen. Ferner ist er nicht berechtigt, Marken, Geschäfts- oder Firmennamen zu
benutzen oder zu versuchen, diese registrieren zu lassen, wenn sie mit einer geschützten Marke oder einem Firmen- oder
Produktnamen von Leica Biosystems verwechselt werden könnten.
4.3
Verletzung geistigen Eigentums
Der Lizenznehmer muss:
(a)
Leica Biosystems ist sofort zu informieren, wenn eine nicht genehmigte Nutzung oder eine Verletzung der
Urheberschutzrechte bekannt oder vermutet wird.
(b)
Der Lizenznehmer hat unverzüglich und auf eigene Kosten von Leica Biosystems im angemessenen Umfang erbetene
Hilfestellung zum Schutz der Urheberrechte und zur Einleitung rechtlicher Schritte gegen einen derartigen Missbrauch
zu leisten.
4.4
Einhaltung
Der Lizenznehmer muss jederzeit alle Bestimmungen und Bedingungen in Bezug auf die Zukaufteile, die dem Lizenznehmer
durch Leica Biosystems und/oder dem Lieferanten der jeweiligen Zukaufteile mitgeteilt wurden, einhalten.
5
Aktualisierungen und Support
5.1
Neue Veröffentlichungen und neue Versionen
Leica Biosystems kann dem Lizenznehmer in alleinigem Ermessen neue Veröffentlichungen oder neue Versionen der Software
liefern.
5.2
Installation
Auf Antrag des Lizenznehmers erfolgt die Installation einer neuen Veröffentlichung oder Version der Software auf dem
vorgesehenen Computer entweder durch Leica Biosystems einen autorisierten Händler oder einen Bevollmächtigten.
5.3
Herunterladen von Daten
Leica Biosystems oder sein Bevollmächtigter darf in alleinigem Ermessen Daten herunterladen, die durch die Benutzung von
Software durch den Lizenznehmer im Zuge der Fehlerbehebung der Software generiert werden, und ansonsten die Leistung
der Software oder der Produkte, welche die Software enthalten und von Leica Biosystems unter dem Liefervertrag geliefert
wurden, analysieren.
6
Sicherungskopien und Datensicherheit
Der Lizenznehmer ist verantwortlich für:
(a)
die regelmäßige Erstellung von Sicherungskopien von Daten und deren Aufbewahrung; und
(b)
die Erstellung von Kontingenzplänen für den Fall, dass Störungen irgendeiner Art auftreten (z. B.: Brand,
Überschwemmung und Diebstahl);
Leica Biosystems übernimmt keine Haftung (auch nicht bei Fahrlässigkeit) für Verluste, ob direkter oder indirekter Art, die bei
Wahrnehmung der oben genannten Verantwortung seitens des Lizenznehmers hätten verhindert werden können, oder die
aufgrund eines Problems mit den Sicherungskopien, mit Computerviren oder einer Fehlfunktion der verwendeten
Computerhardware (auch Hardware für Sicherungskopien) entstehen, unabhängig davon, ob diese von Leica Biosystems
oder einem anderen Lieferanten stammt.
HistoCore PELORIS 3 Benutzerhandbuch Rev A05
© Leica Biosystems Melbourne 2019
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