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Ermittlung Des Bedarfs Bei Der Warmwasserbereitung; Definition Klein- Und Großanlagen; Anforderung An Trinkwassererwärmer; Zirkulationsleitungen - Buderus Logatherm WLW196i series Planungsunterlage

Reversible luft-wasser-wärmepumpe
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Inhaltsverzeichnis

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Planung und Auslegung von Wärmepumpen
2.16
Ermittlung des Bedarfs bei der Warmwas-
serbereitung
Alle Logatherm Luft-Wasser-Wärmepumpen sind für die
Warmwasserbereitung geeignet. Dazu werden entweder
emaillierte Warmwasserspeicher mit Glattrohr-Wärme-
tauscher eingesetzt oder die Pufferspeicher PRZ und
PNRZ, in denen Warmwasser über eine Frischwassersta-
tion erwärmt wird. Die Auswahl des Warmwasserspei-
chers sollte auch in Abhängigkeit der Leistung der
Wärmepumpe erfolgen, um die Leistung der Wärmepum-
pe übertragen zu können.
2.16.1
Definition Klein- und Großanlagen
Die Auslegung der Warmwasserbereitung in Wohngebäu-
den erfolgt nach DIN 4708.
Der DVGW definiert in seinem Arbeitsblatt W551 Anla-
gengrößen:
• Kleinanlagen sind alle Anlagen in Ein- oder Zweifamili-
enhäusern unabhängig vom Inhalt des Trinkwasserer-
wärmers und dem Inhalt der Rohrleitung.
• Gebäude, in denen ein Speicher mit < 400 Liter steht
und einem Inhalt < 3 Liter in jeder Rohrleitung zwi-
schen Abgang Trinkwassererwärmer und der Entnah-
mestelle. Dabei wird die Zirkulationsleitung nicht
berücksichtigt.
• Großanlagen sind Wassererwärmungsanlagen mit
Speicherinhalten > 400 Liter und Rohrleitungsinhal-
ten größer 3 Liter z. B. in Hotels, Altenwohnheimen,
Campingplätzen oder Krankenhäuser.
2.16.2
Anforderung an Trinkwassererwärmer
Dezentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer
Dezentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer können
ohne weitere Maßnahmen verwendet werden, wenn das
dem Durchfluss-Trinkwassererwärmer nachgeschaltete
Leistungsvolumen 3 Liter nicht übersteigt.
Speicher-Trinkwassererwärmer, zentrale Durchfluss-
Trinkwassererwärmer, kombinierte Systeme und Spei-
cherladesysteme
Am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers
muss bei bestimmungsgemäßem Betrieb eine Tempera-
tur von > 60 °C eingehalten werden können. Das betrifft
auch zentrale Durchfluss-Trinkwasserwärmer mit einem
Volumen > 3 Liter.
Vorwärmstufen/Vorwärmspeicher
Warmwasserbereitungsanlagen müssen so konzipiert
sein, dass der gesamte Wasserinhalt der Vorwärmstufe
einmal am Tag auf > 60 °C erwärmt werden kann.
2.16.3

Zirkulationsleitungen

In Kleinanlagen mit Rohrleitungsinhalten < 3 Liter zwi-
schen Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestel-
le sowie in Großanlagen sind Zirkulationssysteme
einzubauen. Zirkulationsleitungen und -pumpen sind so
zu bemessen, dass im zirkulierenden Warmwassersys-
tem die Warmwassertemperatur um nicht mehr als 5 K
gegenüber der Speicheraustrittstemperatur unterschrit-
ten wird. Stockwerks- und/oder Einzelleitungen mit ei-
nem Wasservolumen < 3 Liter können ohne
Zirkulationsleitung gebaut werden.
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2.17
Kältemittel und geänderte Bedingungen
für Dichtheitskontrollen
Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des
europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April
2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung
der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 gelten geänderte Be-
dingungen für Dichtheitskontrollen.
Ziel der Verordnung ist eine stufenweise Verringerung
und der weitgehende Ausstieg aus der F-Gas-Verwen-
dung bis 2030 (Reduzierung auf 21 % der Menge von
2015).
Auszug aus der neuen Verordnung für Bestandsanla-
gen (gültig ab 01.01.2017):
Artikel 4: Dichtheitskontrollen
(1) Die Betreiber von Einrichtungen, die fluorierte Treib-
hausgase in einer Menge von 5 Tonnen CO
oder mehr enthalten, die nicht Bestandteil von Schäu-
men sind, stellen sicher, dass die Einrichtungen auf Un-
dichtigkeiten kontrolliert werden.
Dies gilt für:
a) ortsfeste Kälteanlagen;
b) ortsfeste Klimaanlagen;
c) ortsfeste Wärmepumpen;
d) Kälteanlagen in Kühllastfahrzeugen und -anhängern;
....
Hermetisch geschlossene Einrichtungen, die fluorierte
Treibhausgase in einer Menge von weniger als 10
Tonnen CO
-Äquivalent enthalten, werden den Dicht-
2
heitskontrollen gemäß diesem Artikel nicht unterzogen,
sofern diese Einrichtungen als hermetisch geschlossen
gekennzeichnet sind.
Kältemittel mit einem CO
dürfen ab 2020 nicht mehr in den Verkehr gebracht wer-
den.
Abweichend von Absatz 1 Unterabsatz 1, unterliegen
Einrichtungen, die weniger als 3 kg fluorierte Treibhaus-
gase enthalten, oder hermetisch geschlossene Einrich-
tungen, die entsprechend gekennzeichnet sind und
weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgase enthalten, bis
zum 31. Dezember 2016 keinen Dichtheitskontrollen.
Für die Durchführung der Dichtheitskontrollen gelten
die folgenden Abstände:
Füllmenge GWP-
Häufigkeit ohne
gewichtet
Leckage-Erken-
a)
Ab 5 und unter
Alle 12 Monate Alle 24 Monate
50 Tonnen
b) Ab 50 und unter
Alle 6 Monate
500 Tonnen
c)
Ab 500 Tonnen
Alle 3 Monate
Tab. 61 Häufigkeit der Dichtheitskontrollen
Die Kontrollen werden durch zertifizierte Personen
durchgeführt.
WLW196i..IR/AR – 6 720 888 310 (2019/07)
-Äquivalent
2
-Äquivalent von GWP > 2500
2
Häufigkeit mit
Leckage-Erken-
nungssystem
nungssystem
Alle 12 Monate
Alle 6 Monate

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