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Buderus Logatherm WLW196i series Planungsunterlage Seite 67

Reversible luft-wasser-wärmepumpe
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Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf wird errechnet mit einem Bi-
lanzverfahren. Bei Wohngebäuden mit einem Fensterflä-
chenanteil bis 30 % kommt entweder das vereinfachte
Heizperioden-Bilanzverfahren oder das ausführliche Mo-
natsbilanzverfahren gemäß DIN V 4108-6 in Verbindung
mit DIN 4701-10 zur Anwendung.
Alle anderen Gebäudearten müssen nach dem Monatsbi-
lanzverfahren berechnet werden.
Für den maximal zulässigen Primärenergiebedarf gibt
die EnEV eine Formel vor. Diese orientiert sich am A/V-
Verhältnis: die wärmeübertragende Umfassungsfläche A
bezogen auf das beheizte Gebäudebruttovolumen V (Au-
ßenmaße).
Q
e
=
p
p
F. 12
e
Anlagenaufwandszahl
p
Q
Heizwärmebedarf
h
Q
Primärenergiebedarf
p
Q
Trinkwasserwärmebedarf
tw
Für ein Einfamilienhaus mit zentraler Warmwasserberei-
tung und einer Nutzfläche von AN = 200 m
würde sich dann ein Q
,
p
zul
geben.
Dieser Wert darf nicht überschritten werden und bildet
die Grundlage der Arbeit des Architekten oder Planers.
Kompensationsmöglichkeit zwischen Gebäude und An-
lage
Die EnEV ermöglicht eine Kompensationsmöglichkeit
zwischen Effizienz der Anlage und Wärmeschutz des Ge-
bäudes. So kann aufgrund verbesserter Anlagentechnik
auf Dämmmaßnahmen verzichtet werden, wenn diese
sehr aufwendig wären oder gar die Gesamtoptik des
Hauses stören würden. Architekt und Bauherr können
somit ästhetische, gestalterische und finanzielle Aspek-
te miteinander verbinden, um zur optimalen Lösung zu
gelangen.
Die Vorgaben der EnEV sind durch den Einsatz effizienter
Anlagentechniken wie Wärmepumpen oder Wohnungs-
lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zu erfüllen
und nur der maximal zulässige Transmissionswärmebe-
darf ist einzuhalten.
WLW196i..IR/AR – 6 720 888 310 (2019/07)
Q
Q
+
h
tw
2
und A/V = 0,8
2
von 119,84 kWh/(m
× a) er-
Planung und Auslegung von Wärmepumpen
Anforderungen im Gebäudebestand
Für bestehende Gebäude stellt die Energieeinsparver-
ordnung Anforderungen.
• Bedingte Anforderungen: Diese gelten in der Regel,
wenn das Bauteil ohnehin verändert wird, z. B. durch
Austausch bei natürlichem Verschleiß, Beseitigung
von Mängeln und Schäden sowie Verschönerung.
• Bauteil bezogene Anforderungen: Wie bisher gilt
eine Bagatellgrenze. Bauteilbezogenen Anforderun-
gen gelten nur, wenn mindestens über 20 % einer
Bauteilfläche gleicher Orientierung geändert werden.
• Bilanzverfahren im Bestand (40-%-Regel): Alternativ
zu den bauteilbezogenen Anforderungen wurde die
sogenannte 40-%-Regelung eingeführt, um mehr Flexi-
bilität bei der Modernisierung zu gewähren. Über-
schreitet das Gebäude insgesamt den Jahres-
Primärenergiebedarf, der für einen vergleichbaren
Neubau gilt, um nicht mehr als 40 %, dann können ein-
zelne neu eingebaute oder geänderte Bauteile über
den oben genannten Anforderungen liegen. Wie bei
Neubauten muss in diesen Fällen ein präziser Energie-
bedarfsnachweis geführt werden.
• Nachrüstverpflichtung: Ferner enthält die EnEV auch
eine Nachrüstverpflichtung für den Gebäudebestand.
Die Nachrüstverpflichtung ist unabhängig von sowie-
so durchgeführten Maßnahmen an vorhandenen Bau-
teilen oder Anlagen zu erfüllen.
Wärmepumpentechnik ist gerade für den Altbaube-
stand eine praktikable Lösung, die Energieeinsparzie-
le der EnEV und der Bundesregierung gut zu erfüllen.
Der bauliche Aufwand ist hierbei relativ gering und die
Geräte sind einfach zu installieren.
Die Heizungsmodernisierung wird von der Kreditan-
stalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Das KfW-CO
Gebäudesanierungsprogramm kann zur Finanzierung
von 4 verschiedenen Maßnahmenpaketen zur CO
Einsparung in Wohngebäuden des Altbaubestandes in
Anspruch genommen werden. Das KfW-Programm
dient zur langfristigen Finanzierung von Klimaschut-
zinvestitionen in Wohngebäuden, z. B. durch Einbau
einer Wärmepumpe.
EnEV für Wohn- und Nichtwohngebäude
Der Gesetzgeber legt Grenzwerte für Transmissionswär-
meverlust und Jahresprimärenergiebedarf in Wohn- und
Nichtwohngebäuden fest.
Berechnungen für Wohngebäude erfolgen nach der
DIN 4108-6 mit Ermittlung der Anlagenaufwandszahl
nach DIN 4701-10 oder nach der DIN 18599 für die ener-
getische Bewertung von Gebäuden.
Für Nichtwohngebäude ist ebenfalls die DIN 18599 die
gültige Berechnungsgrundlage. Hier werden Höchstwer-
te über den Jahresprimärenergiebedarf festgelegt.
Im Unterschied zur Berechnung von Wohngebäuden
werden Nichtwohngebäude in Zonen mit unterschiedli-
chen Nutzungsprofilen eingeteilt. Auch der Einfluss von
Beleuchtung, Belüftung oder Kühlung wird einbezogen.
2
-
2
-
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