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Autorisierte Personen - Optimum OPTIgrind GH IOT Betriebsanleitung

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OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
Deshalb beziehen sich die Warnhinweise sowohl auf die Bedienung als auch auf die
Instandhaltung des Bohrerschleifgeräts.
Legen Sie klar und eindeutig fest, wer für die verschiedenen Tätigkeiten an der Maschine
(Bedienen, Warten und Instandsetzen) zuständig ist.
Unklare Kompetenzen sind ein Sicherheitsrisiko!
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifikationen der Personen für die
verschiedenen Aufgaben benannt:
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiberüber die ihm übertragenen
Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Aufgaben, die
über die Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen, wenn
dies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektri-
schen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu ver-
meiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt
die relevanten Normen und Bestimmungen.
Fachpersonal
Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszu-
führen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Unterwiesene Person
Die unterwiesene Person wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihr über-
tragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
1.5.2

Autorisierte Personen

WARNUNG!
Bei unsachgemäßem Bedienen und Warten des Bohrerschleifgeräts entstehen Gefahren
für Menschen, Sachen und Umwelt.
Nur autorisierte Personen dürfen am Bohrerschleifgerät arbeiten!
Autorisierte Personen für die Bedienung und Instandhaltung sind die eingewiesenen und
geschulten Fachkräfte des Betreibers und des Herstellers.
Der Betreiber muss
das Personal schulen,
das Personal in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) unterweisen über
- alle die Maschine betreffenden Sicherheitsvorschriften,
- die Bedienung,
- die anerkannten Regeln der Technik,
den Kenntnisstand des Personals prüfen,
die Schulungen/Unterweisungen dokumentieren,
die Teilnahme an den Schulungen/Unterweisungen durch Unterschrift bestätigen lassen,
kontrollieren, ob das Personal sicherheits- und gefahrenbewusst arbeitet und die
Betriebsanleitung beachtet.
DE
GH 10T | GH 15T
Seite 8
®
Originalbetriebsanleitung
Pflichten des
Betreibers
Sicherheit
Version 1.0.9 vom 2019-05-13

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