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Elektrische Arbeiten; Sicherheits- Und Überwachungseinrichtungen; Verhalten Während Des Betriebs; Fördermedien - Wilo RexaLift FIT L Einbau- Und Betriebsanleitung

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Deutsch
Einhakvorrichtung, Last, usw.) und sorgfältig
aufzubewahren.
• Mobile Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind
so zu benutzen, dass die Standsicherheit des
Arbeitsmittels während des Einsatzes gewährleis-
tet ist.
• Während des Einsatzes mobiler Arbeitsmittel zum
Heben von nicht geführten Lasten sind Maßnah-
men zu treffen, um dessen Kippen, Verschieben,
Abrutschen, usw. zu verhindern.
• Es sind Maßnahmen zu ergreifen, damit sich keine
Personen unter hängenden Lasten aufhalten kön-
nen. Weiterhin ist es untersagt, hängende Lasten
über Arbeitsplätze zu bewegen, an denen sich
Personen aufhalten.
• Beim Einsatz von mobilen Arbeitsmitteln zum
Heben von Lasten muss, wenn nötig (z. B. Sicht
versperrt), eine zweite Person zum Koordinieren
eingeteilt werden.
• Die zu hebende Last muss so transportiert
werden, dass bei Energieausfall niemand verletzt
wird. Weiterhin müssen solche Arbeiten im Freien
abgebrochen werden, wenn sich die Witterungs-
verhältnisse verschlechtern.
Diese Hinweise sind strikt einzuhalten. Bei
Nichtbeachtung kann es zu Personenschäden
und/oder zu schweren Sachschäden kommen.

2.3. Elektrische Arbeiten

GEFAHR durch gefährliche elektrische Span-
nung!
Durch unsachgemäßen Umgang bei elekt-
rischen Arbeiten droht Lebensgefahr durch
Stromschlag! Diese Arbeiten dürfen nur vom
qualifizierten Elektrofachmann durchgeführt
werden.
VORSICHT vor Feuchtigkeit!
Durch das Eindringen von Feuchtigkeit in das
Kabel werden das Kabel und die Hebeanlage
beschädigt. Tauchen Sie das Kabelende nie in
eine Flüssigkeit ein und schützen Sie es vor
Feuchtigkeitseintritt. Adern, die nicht benutzt
werden, müssen isoliert werden!
Die Hebeanlagen werden mit Drehstrom betrie-
ben. Die national gültigen Richtlinien, Normen
und Vorschriften (z. B. VDE 0100) sowie die
Vorgaben des örtlichen Energieversorgungsunter-
nehmens (EVO) sind einzuhalten.
Der Bediener muss über die Stromzuführung der
Hebeanlage, sowie deren Abschaltmöglichkeiten
unterrichtet sein. Ein Fehlerstrom-Schutzschalter
(RCD) ist zwingend vorzusehen. Bei Hebeanlagen
mit freien Kabelenden muss für Drehstrommoto-
ren ein Motorschutzschalter bauseits installiert
werden.
Für den Anschluss ist das Kapitel "Elektri-
scher Anschluss" zu beachten. Die technischen
Angaben müssen strikt eingehalten werden!
Hebeanlagen müssen grundsätzlich geerdet
werden.
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Wurde die Hebeanlage durch ein Schutzorgan
ausgeschaltet, darf diese erst nach der Behe-
bung des Fehlers wieder eingeschaltet werden.
Beim Anschluss der Hebeanlage an das örtliche
Stromnetz sind zwecks Einhaltung der Anforde-
rungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit
(EMV) die nationalen Vorschriften zu beachten.
Der Anschluss darf nur vorgenommen werden,
wenn der Anschluss den harmonisierten EU-
Normen entspricht. Mobilfunkgeräte können
Störungen in der Anlage verursachen.
WARNUNG vor elektromagnetischer Strah-
lung!
Durch elektromagnetische Strahlung be-
steht Lebensgefahr für Personen mit Herz-
schrittmachern. Beschildern Sie die Anlage
dementsprechend und weisen Sie betroffene
Personen darauf hin!
2.4. Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
Der Motor ist mit einer thermischen Wicklungs-
überwachung ausgestattet. Sollte dieser während
des Betriebs zu heiß werden, wird die Hebeanlage
abgeschaltet.
Die Überwachungseinrichtung ist werkseitig im
Schaltgerät angeschlossen.
Das Personal muss über die eingebauten Einrich-
tungen und deren Funktion unterrichtet sein.
VORSICHT!
Die Hebeanlage darf nicht betrieben werden,
wenn die Wicklungsüberwachung entfernt
wurde, beschädigt ist und/oder nicht funkti-
oniert!
2.5. Verhalten während des Betriebs
Beim Betrieb der Hebeanlage sind die am
Einsatzort geltenden Gesetze und Vorschriften
zur Arbeitsplatzsicherung, zur Unfallverhütung
und zum Umgang mit elektrischen Maschinen zu
beachten. Im Interesse eines sicheren Arbeits-
ablaufes ist die Arbeitseinteilung des Personals
durch den Betreiber festzulegen. Das gesamte
Personal ist für die Einhaltung der Vorschriften
verantwortlich.
2.6. Fördermedien
Die Hebeanlage sammelt und fördert hauptsäch-
lich fäkalienhaltiges Abwasser. Ein Wechsel in ein
anderes Fördermedium ist daher nicht möglich.
Ein Einsatz im Trinkwasser ist nicht zulässig!

2.7. Schalldruck

Hebeanlagen haben während des Betriebs einen
Schalldruck von ca. 70  dB (A).
In Abhängigkeit von mehreren Faktoren (z. B.
Aufstellung, Befestigung von Zubehör und
Rohrleitung, Betriebspunkt, uvm.) während des
Betriebs kann der Schalldruck auch höher liegen.
Daher empfehlen wir eine zusätzliche Messung
durch den Betreiber am Arbeitsplatz vorzuneh-
WILO SE 01/2014 Ed.05 DIN A4
SICHERHEIT

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