de
2.2
Personalqualifikation
2.3
Elektrische Arbeiten
6
Kennzeichnung von Querverweisen
Der Name des Kapitels oder der Tabelle steht in Anführungszei-
chen „ ". Die Seitenzahl folgt in eckigen Klammern [ ].
•
Das Personal ist in den lokal gültigen Vorschriften zur Unfall-
verhütung unterrichtet.
•
Das Personal hat die Einbau- und Betriebsanleitung gelesen
und verstanden.
•
Montage-/Demontagearbeiten: ausgebildete Fachkraft An-
lagentechnik für Sanitäranlagen
Befestigung und Auftriebssicherung, Anschluss von Kunst-
stoffrohren
•
Erdeinbau (Unterflur): ausgebildete Fachkraft im Tief- und
Rohrleitungsbau
Grube ausheben und vorbereiten, Grube verfüllen, Auftriebssi-
cherung, Anschluss von Kunststoffrohren.
•
Elektrische Arbeiten: ausgebildete Elektrofachkraft
Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und
Erfahrung, um die Gefahren von Elektrizität zu erkennen und zu
vermeiden.
•
Wartungsarbeiten: fachkundige Person (ausgebildete Fachkraft
Anlagentechnik für Sanitäranlagen)
Gefahren durch Abwasser, Grundkenntnisse Hebeanlagen, An-
forderungen EN 12056
•
Hebearbeiten: ausgebildete Fachkraft für die Bedienung von
Hebevorrichtungen
Hebemittel, Anschlagmittel, Anschlagpunkte
Kinder und Personen mit eingeschränkten Fähigkeiten
•
Personen unter 16 Jahren: Die Verwendung des Produkts ist
untersagt.
•
Personen unter 18 Jahren: Während der Verwendung des Pro-
dukts beaufsichtigen (Supervisor)!
•
Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder
geistigen Fähigkeiten: Die Verwendung des Produkts ist unter-
sagt!
•
Elektrischen Arbeiten durch eine Elektrofachkraft ausführen
lassen.
•
Produkt vom Stromnetz trennen und gegen unbefugtes Wie-
dereinschalten sichern.
•
Beim Stromanschluss die lokalen Vorschriften einhalten.
•
Vorgaben des örtlichen Energieversorgungsunternehmens ein-
halten.
•
Personal über die Ausführung des elektrischen Anschlusses un-
terrichten.
•
Personal über die Abschaltmöglichkeiten des Produkts unter-
richten.
Einbau- und Betriebsanleitung • Wilo-DrainLift WS 40/50 Basic • Ed.2023-07/06