Richtlinien und Normen
Richtlinien
Potentialtrennung
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•
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
•
RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
•
EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Installation mit Schutzleiterverbindung
Bei der Installation von elektrischen Anlagen und Bauteilen müs-
sen Sie zuerst die Schutzleiterverbindungen anschließen und die-
se bei der Deinstallation als letztes entfernen.
Beachten Sie folgende Vorschriften für die Ausführung der
Schutzleiterverbindung in Abhängigkeit mit der Höhe der Ableit-
ströme:
• Mindestanforderung Schutzleiter: KU-Wert von 4,5
• Mindestanforderung Ableitströme:
I
< 10 mA; KU = 6 für I
L
Wert
Erläuterung
KU
Klassifizierungsgröße von sicherheitsbezogenen Ausfallarten zum
Schutz gegen gefährliche Körperströme und zu hoher Erwärmung
KU = 4,5
Wird in Bezug auf Unterbrechung erreicht:
Bei fest angeschlossener Schutzleiterverbindung ≥ 1,5 mm
Bei Schutzleiterverbindungen ≥ 2,5 mm
trielle Anlagen nach IEC 60309-2
KU = 6
Wird in Bezug auf Unterbrechung erreicht:
Bei fest angeschlossenen Leitern ≥ 10 mm
gung müssen den Anforderungen der gültigen Normen für PE-Leiter
entsprechen
Der Leistungsteil, bestehend aus Motoranschluss, Zwischenkreis-
verbindung und Netzanschluss, sowie der Steuerteil sind gegenein-
ander doppelt basisisoliert. So wird ein sicherer Berührungsschutz
an sämtlichen Klemmen des Steuerteils auch ohne zusätzliche
Maßnahmen gewährleistet. Die Luftstrecken und Kriechstrecken
entsprechen der EN 50178 / VDE 0160.
AX8000
> 10 mA
L
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mit Steckverbinder für indus-
2
; Anschlussart und Verle-
Version: 1.0
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