5.5
Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr
Wenn Sie mit Ihrem Rollstuhl am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen möchten und von den
nationalen gesetzlichen Bestimmungen eine Beleuchtung gefordert wird, muss Ihr Rollstuhl mit
einer entsprechenden Beleuchtungsanlage ausgestattet sein.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Invacare®-Fachhändler.
6
Schieben im Freilauf
Um den Elektrorollstuhl schieben zu können, müssen sowohl der Motor, als auch die Lenkräder
ausgekuppelt werden.
6.1
Motoren auskuppeln
ACHTUNG! Gefahr durch unkontrolliertes Wegrollen des Fahrzeuges!
• Im ausgekuppelten Zustand (Schiebebetrieb im Freilauf) sind die Motorbremsen außer
Funktion! Beim Abstellen des Fahrzeuges ist der Kupplungshebel in jedem Fall in die Position
"Fahren" einzukuppeln (Motorbremse in Funktion)!
HINWEIS:
Die Motoren dürfen nur von einer Begleitperson entkuppelt werden, nicht vom Nutzer!
Dies stellt sicher, dass die Motoren nur dann entkuppelt werden, wenn eine Begleitperson den
Rollstuhl gegen unbeabsichtigtes Wegrollen sichern kann.
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