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Teilnahme Am Öffentlichen Strassenverkehr; Schieben Im Freilauf; Motoren Entkuppeln - Invacare Kite Gebrauchsanweisung

Elektrorollstuhl
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6.5
Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr
Wenn Sie mit Ihrem Rollstuhl am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen möchten und von den
nationalen gesetzlichen Bestimmungen eine Beleuchtung gefordert wird, muss Ihr Rollstuhl mit
einer entsprechenden Beleuchtungsanlage ausgestattet sein.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Invacare®-Fachhändler.
7

Schieben im Freilauf

Die Motoren des Rollstuhls sind mit Bremsen ausgestattet, die verhindern, dass der Rollstuhl bei
abgeschaltetem Fahrpult unkontrolliert ins Rollen gerät. Zum Schieben des Rollstuhles per Hand
im Freilauf müssen diese Bremsen ausgekuppelt werden.
HINWEIS:
Das Schieben des Rollstuhls per Hand kann eine stärkere physische Kraft erfordern als erwartet
(über 100 N). Die nötige Kraft erfüllt dennoch die Anforderungen der ISO 7176-14:2008.
7.1

Motoren entkuppeln

ACHTUNG! Gefahr durch unkontrolliertes Wegrollen des Fahrzeuges!
• Im ausgekuppelten Zustand (Schiebebetrieb im Freilauf) sind die Motorbremsen außer
Funktion! Beim Abstellen des Fahrzeuges ist der Kupplungshebel in jedem Fall in die Position
"Fahren" einzukuppeln (Motorbremse in Funktion)!
HINWEIS:
Die Motoren dürfen nur von einer Begleitperson entkuppelt werden, nicht vom Nutzer!
Dies stellt sicher, dass die Motoren nur dann entkuppelt werden, wenn eine Begleitperson den
Rollstuhl gegen unbeabsichtigtes Wegrollen sichern kann.
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