Lieferung und innerbetrieblicher Transport
lasttragenden, senkrechten Heben eines voll-
ständigen Stellventils genutzt werden.
Î Lasttragende Anschlagmittel nicht an
Handrad oder Hubbegrenzung befesti-
gen.
Î Bedingungen für das Heben beachten,
vgl. Kap. 4.3.2.
Tipp
Auf Anfrage stellt der After Sales Service ei-
ne umfassende Transport- und Hebeanwei-
sung zur Verfügung.
4.3.1
Antrieb transportieren
Der Antrieb kann mithilfe von Hebezeugen
wie z. B. einem Kran oder Gabelstapler
transportiert werden.
Î Antrieb für den Transport auf der Palette
oder im Transportbehälter lassen.
Î Transportbedingungen einhalten.
Transportbedingungen
− Antrieb vor äußeren Einflüssen wie z. B.
Stößen schützen.
− Korrosionsschutz (Lackierung, Oberflä-
chenbeschichtung) nicht beschädigen.
Auftretende Beschädigungen sofort be-
seitigen.
− Antrieb vor Nässe und Schmutz schüt-
zen.
− Zulässige Temperaturen einhalten (vgl.
Abschnitt „Technische Daten" im
Kap. „Aufbau und Wirkungsweise").
4-2
4.3.2
Antrieb heben
Für den Anbau an ein Ventil können größere
Antriebe mithilfe von Hebezeugen wie z. B.
einem Kran oder Gabelstapler angehoben
werden. Hilfsmittel zum Heben vgl. Abschnitt
„Zubehör" im Kap. „Aufbau und Wirkungs-
weise".
Bedingungen für das Heben
− Als Tragmittel einen Haken mit Sicher-
heitsverschluss verwenden (vgl. Bild 4-5),
damit die Anschlagmittel beim Heben
und Transportieren nicht vom Haken rut-
schen können.
− Anschlagmittel am Transportgut gegen
Verrutschen und Abrutschen sichern.
− Anschlagmittel so befestigen, dass sie
nach dem Anbau an das Ventil wieder
entfernt werden können.
− Schwingen und Kippen des Antriebs ver-
meiden.
− Bei Arbeitsunterbrechungen Last nicht
über längeren Zeitraum am Hebezeug in
der Luft schweben lassen.
a) Antrieb (ohne Ventil) heben
1. Bei 700 cm²: Ringschraubenabdeckung
durch leichten Druck auf die beiden seit-
lichen Klipsverbindungen öffnen und ab-
nehmen, vgl. Bild 4-3 und Bild 4-4.
2. Bei 700 cm²: Hebeschlinge an Hebeöse/
Ringschraube bzw. Anschlagwirbel des
Antriebs und am Tragmittel (z. B. Haken)
des Krans oder Gabelstaplers anschla-
gen, vgl. Bild 4-5.
EB 8310-6