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Beschleunigungssystem; Geeignete Gurtzeuge; Geeignete Rettungsschirme; Flugpraxis - U-Turn BODYGUARD II Betriebshandbuch

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Beschleunigungssystem

Der BODYGUARD II ist mit einem sehr effektiven Fußstrecker-Beschleunigungssystem ausgerüstet. Es
erhöht die Geschwindigkeit bei Betätigung um ca. 7-11 km/h, je nach Schirmmodell und Pilotengewicht.
Daher sollte es bei extremen Fluglagen nicht aktiviert sein bzw. bei deren Eintreten sofort deaktiviert
werden. Alle extremen Fluglagen (z.B. Einklapper) laufen bei erhöhter Geschwindigkeit dynamischer
ab.

Geeignete Gurtzeuge

Für den BODYGUARD II sind alle gütesiegelgeprüften Gurtzeuge mit Aufhängung etwa in Brusthöhe
geeignet. Zugelassen ist der BODYGUARD II für Gurtzeuge nach DHV-Klassifizierung GH. Je niedriger der
Aufhängepunkt des Gurtzeugs liegt, desto besser ist der BODYGUARD II durch Gewichtsverlagerung
steuern. Mit Höhe der Aufhängung des Gurtzeugs verändert sich auch der relative Bremsweg. Wenn Sie
Fragen bezüglich der Verwendung Ihres Gurtzeugs mit dem BODYGUARD II haben, setzen Sie sich bitte
mit Ihrem U-Turn Fachhändler oder direkt mit U-Turn in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.

Geeignete Rettungsschirme

Das Mitführen eines geeigneten Rettungsfallschirms ist Vorschrift und zum sicheren Betrieb eines
Gleitschirms absolut lebensnotwendig. Achten Sie bei der Auswahl des Rettungsfallschirms darauf, daß
er für das vorgesehene Startgewicht geeignet und zugelassen ist. Mit den innovativen Rettungsschir-
men der PROTECT-Serie von U-Turn stehen Ihnen leichte, komfortable Retter mit kurzen Öffnungszeiten
und minimalen Sinkgeschwindigkeiten zur Verfügung.

Flugpraxis

Diese Betriebsanleitung geht nur auf die Punkte der Flugtechnik ein, die für den BODYGUARD II wichtig
sind. Sie kann und soll eine fundierte Flugausbildung in einer anerkannten Flugschule nicht ersetzten!
Ohne Flugausbildung und entsprechende Erfahrung ist das Fliegen mit Gleitschirmen lebensgefährlich!

Einsatzbereich

Der BODYGUARD II wurde für den Fuß- und Windenstart entwickelt und getestet. Er eignet sich jedoch auch
sehr gut für den motorisierten Betrieb. Ein nicht bestimmungsgemäßer bzw. nicht zugelassener Gebrauch
des BODYGUARD II oder das Betreiben außerhalb der Betriebsgrenzen ist unzulässig.

Kunstflug

Kunstflug ist generell verboten und lebensgefährlich. Unberechenbare Fluglagen können auftreten, die
außer Kontrolle geraten und die Gefahr der Überbelastung von Material und Pilot besteht.

Motorisierter Betrieb

Der BODYGUARD II eignet sich aufgrund seiner hervorragenden Starteigenschaften, seiner umfangreichen
Gewichtsgrenzen und seines unproblematischen Handlings besonders gut für den motorisierten Einsatz.
Bitte beachten Sie, daß für den motorisierten Betrieb eine eigene Zulassung der Kombination Antrieb und
Schirm notwendig ist. Wenn Sie den BODYGUARD II motorisiert betreiben möchten, setzen Sie sich bitte
zwecks Zulassung mit dem Hersteller des Motorantriebes, U-Turn und dem DULV (Deutscher Ultra-
leichtflug Verband) in Verbindung. Benutzen Sie nur zugelassene Kombinationen aus Schirm und Antrieb und
beachten Sie das geltende Luftrecht sowie die Ausbildungsvorschriften.
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