1.4.6. Umsetzen des Fugenschneiders
1.4.6.1
1.4.6.2
1.4.6.3
1.4.7. Sonderarbeiten im Rahmen der Nutzung der Maschine
1.4.7.1
1.4.7.2
1.4.7.3
1.4.7.4
1.4.7.6
1.4.7.7
1.4.7.8
1.5. Hinweis auf besondere Gefahrenarten
1.5.1. Gefahren für den Bediener durch die Maschine
1.5.1.1
1.5.1.2
1.5.1.3
Das Umsetzen des Fugenschneiders darf nur bei still stehendem Sägeblatt vorgenommen werden.
Vor Verlassen der Bedienposition, muss der Antriebsmotor außer Betrieb genommen werden und
das Sägeblatt darf sich nicht mehr drehen. Es besteht Verletzungsgefahr durch ein rotierendes
Sägeblatt.
Der Bediener darf den Fugenschneider nicht verlassen, wenn die Feststellbremse nicht betätigt
wurde. Der Fugenschneider muss vor jeglichem wegrollen Geschütz werden.
In dieser Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-, Wartungs- und Inspektionstätigkeiten und –
termine einschließlich Angaben zum Austausch von Teilen/Teilausrüstungen einhalten! Diese
Tätigkeiten dürfen nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Bedienungspersonal vor Beginn der Durchführung von Sonder- und Instandhaltungsarbeiten
informieren! Aufsichtsführenden benennen!
Ist der Fugenschneider bei Wartungs- und Reparaturarbeiten ausgeschaltet, muss er gegen
unerwartetes Wiedereinschalten gekennzeichnet werden.
Vor dem Reinigen müssen alle Öffnungen abgedeckt und zugeklebt werden, in die aus Sicherheits-
und/oder Funktionsgründen kein Reinigungsmittel eindringen darf. Besonders gefährdet sind
Elektromotoren, Schalter und Steckverbindungen. Nach dem Reinigen sind die
Abdeckungen/Verklebungen vollständig zu entfernen!
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gelöste Schraubverbindungen stets wieder
festziehen!
Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim Rüsten, Warten und Reparieren erforderlich,
hat unmittelbar nach Abschluss der Wartungs- und Reparaturarbeiten die Montage und
Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen!
Es darf kein rotierendes Werkzeug, dessen maximale Drehzahl kleiner als die
Nenngeschwindigkeit der Maschine ist, verwendet werden.
Vor Verlassen der Bedienposition, muss der Antriebsmotor außer Betrieb genommen werden und
das Sägeblatt darf sich nicht mehr drehen. Es besteht Verletzungsgefahr durch ein rotierendes
Sägeblatt.
Arbeiten am Fugenschneider sowie das Umsetzen mit rotierendem Sägeblatt sind verboten.
Der Antriebsmotor des Fugenschneiders darf nur zum bestimmungsgemäßen Schneiden in Betrieb
genommen werden.
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