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Grundsatz Bestimmungsgemäße Verwendung; Organisatorische Maßnahmen - Lissmac COMPACTCUT 800 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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1.1. Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.2. Organisatorische Maßnahmen
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
Der Hersteller und Zulieferer übernimmt keine Haftung bei falscher oder nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung. Jede Veränderung an der Maschine, die nicht vom Hersteller
durchgeführt wurde ist verboten. Veränderungen durch An- oder Umbauten am Fugenschneider sind
nur mit schriftlicher Genehmigung vom Hersteller auszuführen.
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder
Dritter bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte entstehen.
Die Maschine ist nur in technisch einwandfreien Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits-
und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung zu verwenden. Insbesondere
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen).
Der LISSMAC Fugenschneider gehört zu den Bodentrennschleifern und ist ausschließlich zum
Schneiden mit Wasser von Fugen in Beton oder Asphalt bestimmt. Das Schneiden mit dem
Fugenschneider umfasst Sägeblätter bis maximal 15 mm und darf nur zum Schneiden am Boden
betrieben werden. Der Fugenschneider darf nur von einer Person bedient werden und beschränkt
sich durch die bestimmungsgemäße Position auf den hinteren Teil des Fugenschneiders.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsanleitung und die
Einhaltung der Inspektions- und Wartungsanleitung.
Vorhersehbare Fehlanwendungen / nicht bestimmungsgemäße Verwendung:
 Das Schneiden ohne Sägeblatt-Schutzhaube
 Das Schneiden ohne Wasser
 Das Schneiden von Holz, Kunststoffen oder Metall
(außer Bewehrung oder Armierung in Beton).
 Bauliche Veränderungen, welche die Sicherheit oder die Art der Ausführung des
Fugenschneiders verändern.
Die Betriebsanleitung muss am Einsatzort des Fugenschneiders griffbereit für jede Person
zugänglich aufbewahrt werden.
Ergänzungen zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und anzuweisen!
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen oder das Tragen persönlicher
Schutzausrüstungen oder straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Das mit Tätigkeiten am Fugenschneider beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn die
Betriebsanleitung, und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen und verstanden
haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es zu spät. Dies gilt in besonderem Maße für nur
gelegentlich, z. B. beim Rüsten, Warten, am Fugenschneider tätig werden dem Personal.
Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten des Personals unter
Beachtung der Betriebsanleitung kontrollieren!
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