2.4.4. Umsetzen des Fugenschneiders
2.4.5. Sonderarbeiten im Rahmen der Nutzung der Maschine
2.5. Hinweis auf besondere Gefahrenarten
2.5.1. Gefahren für den Bediener durch die Maschine
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Das Umsetzen des Fugenschneiders darf nur bei stillstehendem Sägeblatt vorgenommen werden.
Vor Verlassen der Bedienposition am Fugenschneider, muss der Motor abgestellt sein und das
Sägeblatt muss stillstehen. Ein rotierendes Sägeblatt stellt ein hohes Verletzungsrisiko dar.
Die Feststellbremse muss immer aktiviert werden wenn die Maschine nicht in Benutzung ist.
In dieser Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-, Wartungs- und Inspektionstätigkeiten und –
Termine einschließlich Angaben zum Austausch von Teilen/Teilausrüstungen einhalten. Diese
Tätigkeiten dürfen nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Ist der Fugenschneider bei Wartungs- und Reparaturarbeiten ausgeschaltet, muss er gegen
unerwartetes Wiedereinschalten gesichert und gekennzeichnet werden.
Vor dem Reinigen müssen alle Öffnungen abdeckt und zuklebt werden, in die aus Sicherheits- und/oder
Funktionsgründen kein Reinigungsmittel eindringen darf. Besonders gefährdet sind Elektromotoren,
Schalter und Steckverbindungen. Nach dem Reinigen sind die Abdeckungen/Verklebungen vollständig
zu entfernen.
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gelöste Schraubverbindungen stets festziehen.
Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim Rüsten, Warten und Reparieren erforderlich, hat
unmittelbar nach Abschluss der Wartungs- und Reparaturarbeiten die Montage und Überprüfung der
Sicherheitseinrichtungen zu erfolgen.
Es darf kein rotierendes Werkzeug, dessen maximale Drehzahl kleiner als die Nenngeschwindigkeit der
Maschine ist, verwendet werden.
Vor Verlassen der Bedienposition am Fugenschneider, muss der Motor abgestellt sein und das
Sägeblatt muss stillstehen.
Der Motor des Fugenschneiders darf nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch:
Antrieb des Fugenschneiders und des Sägeblattes in Betrieb genommen werden.