1.4.3. Betrieb
1.4.3.1
1.4.3.2
1.4.3.3
1.4.3.4
1.4.3.5
1.4.3.6
1.4.3.7
1.4.4. Schneiden mit aufgeklappter Sägeblatt-Schutzhaube
1.4.4.1
1.4.4.2
1.4.5. Sonderarbeiten im Rahmen der Nutzung der Maschine
1.4.5.1
1.4.5.2
1.4.5.3
1.4.5.4
1.4.5.6
12/55
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen!
Maßnahmen treffen, damit der Fugenschneider nur in sicherem und funktionsfähigem Zustand
betrieben wird!
Mindestens einmal pro Schicht den Fugenschneider auf äußerlich erkennbare Schäden und
Mängel prüfen! Eingetretene Veränderungen (einschließlich des Betriebsverhaltens) sofort der
zuständigen Stelle/Person melden! Maschine ggf. sofort stillsetzen und gegen wieder einschalten
sichern!
Bei Funktionsstörungen den Fugenschneider sofort stillsetzen und sichern! Störungen umgehend
beseitigen lassen! Elektroarbeiten dürfen nur von ausgebildetem Elektropersonal durchgeführt
werden.
Nur geeignete und geprüfte Werkzeuge einsetzen.
Zum Schutz vor der Beschleunigung, muss die Tiefenzustellung des Sägeblattes langsam und in
Schritten in den Untergrund eingefahren werden. Jeglicher Kontakt mit dem rotierenden Werkzeug
ist zu vermeiden.
Das Schneiden ohne Sägeblatt-Schutzhaube oder Antriebsriemenabdeckung ist verboten. Der
Bediener muss vor rotierenden Teilen geschützt werden.
Das Abnehmen oder Öffnen der Sägeblatt-Schutzhaube sowie das Eingreifen in das Sägeblatt
während dem Schneiden ist verboten. Diese Abreiten dürfen nur bei stillstehendem Sägeblatt und
ausgeschaltetem Antriebsmotor durchgeführt werden.
Beim Schneiden mit aufgeklappter Sägeblatt-Schutzhaube ist das Sägeblatt im vorderen Bereich
nicht abgedeckt. Besondere Vorsicht ist geboten!
In dieser Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-, Wartungs- und Inspektionstätigkeiten und –
termine einschließlich Angaben zum Austausch von Teilen/Teilausrüstungen einhalten! Diese
Tätigkeiten dürfen nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Bedienungspersonal vor Beginn der Durchführung von Sonder- und Instandhaltungsarbeiten
informieren! Aufsichtsführenden benennen!
Ist der Fugenschneider bei Wartungs- und Reparaturarbeiten ausgeschaltet, muss er gegen
unerwartetes Wiedereinschalten gekennzeichnet werden.
Vor dem Reinigen müssen alle Öffnungen abgedeckt und zugeklebt werden, in die aus Sicherheits-
und/oder Funktionsgründen kein Reinigungsmittel eindringen darf. Besonders gefährdet sind
Elektromotoren, Schalter und Steckverbindungen. Nach dem Reinigen sind die
Abdeckungen/Verklebungen vollständig zu entfernen!
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gelöste Schraubverbindungen stets wieder
festziehen!