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MOTO GUZZI 850 Le Mans Handbuch Seite 3

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Inhaltsverzeichnis

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Identifizierungsdaten
Jedes Fahrzeug
ist
mit
e
in
er ldentifizie
run
gsnummer
auf
dem Fahrgesteil und
auf
der Motorlagerung
(oder
auf dem
Molorblock)
versehen.
D iese Numme
r
ist im
Kraftfahrzeugbrief
sowie -schein eingetragen und
dient
gemaB Geselz der
Identifi-
zierung
des
Kraftfah
rzeuges.
Ersatzteile
1
m Faile eines Austau"Sches von Tei len verlangen und versichern Sie
sich,
daB
nur
"
O
r
iginal
Ersatzte
il
e"
verwendet
werden
,
andernfalls
wird keine Garanlie
gewahrt
.
Gara
ntiebestimmungen
1.
Die
Deutsche MOTOBECANE
Gmb
H
leislet
uber
de
n Verkaufer
(Handler) Gewahr fur eine dem
je-
wei
ligen
Stand der Technik (des Typs) entsprechende Fehlerfreiheit
des
fab
ri
kneuen
Kaufg
egenstan-
des wah
rend
"Sechs
Monaten
ab
Ausli
efe
run
g an
den
Endverb
rau
cher.
2.
Der Kaufer hat
Anspruch
auf Seseitigung von Fehlern
(Nachbesserung).
Fu
r
die
Ab
wick
lung
gilt fol-
gendes
:
a)
Der
Kaufer
hal die Ansp
ru
che be
im
Verkaufer gel
tend
zu
machen
.
Tritt
de
r Fehler
jedoch nicht am
Ort
des Verkaufers
auf,
ist
der nachst liegende
von
d
er
Deutschen MOTOBECANE
GmbH
a ner-
kannte
Selrieb
in
Anspru
ch
zu nehmen
.
Der ordnungsgemaB
ausgefu
llte Ga rantie-Schein
und
der
Inspektions-
bzw.
Warlungsnachweis
sind
in jedem Fall
vorzulegen
.
Der
Kaufer hal
Fe hle
r
unverzuglich
nach
deren Feststellung
bei dem
in
Anspruch genommenen
Selrieb
schriftlich
anzuzeigen
oder
von
ihm
aufn
ehmen
zu lassen
.
Eventuell
e
Nebenkosten. die zu
r
Nachbes"Serung
notwend ig
werden
so illen
,
si
nd
so
niedri
g
wi
e
moglich
zu halten
.
b) Nachbesseru ngen
werden nach den technisch
en
Erford
ern
issen durch
Ersatz oder
Instandsetzung
feh lerhafter Tei le oder Werksa
rbei
t
koslen
los
vorgenommen
.
Die
ersetzten
Tei
le
gehen
in das
Eigentum
der Deutschen
MOTOBECANE GmbH uber.
c)
Fu
r
Nach besserung
wird bis zum Ab
lauf
der
Gewahrleislungsfrist fur
den
Kaufgcgen
stand Ge-
wahr geleistet.
3.
Kann
der Fehler
nicht
beseitigt
werd
en,
isl
dem
Kaufer
das
Recht
vorbehalten
,
Herabsetzung des
Kaufpreises
oder
Ruckgangigmachung des
Vertrages
zu verlangen
.
Ein Anspruch auf Ersatzl ieferung
des
Kaufgegenstandes
besteht
nicht.
4.
Gewah
rleislungsverpflichtungen
bestehen
nicht,
wenn der aufgetretene Fehler in ursach
liche
m
Z
u-
sam men
hang
damit steht, daB
der
Kaufer
einen Fehler nicht gemaB
Ziller
2a) angezeigt
und
unverzuglich Gelegenheil
zur
Nach-
besserung
gegeben
hat,
de
r Kaufgegenstand unsachgemaB behandelt
oder uberbeansprucht worden
ist, z.B.
be
i
motor-
sport lichen
Wettbewerben,
der
Kaufgegenstand zuvor in
e
inem yom
Herstelle
r
fur
die
Setreuung
nicht anerkannten
Setrieb
instandgesetzt oder
gewartet worden
isl,
in den
Kau
fgegen
stand
Teile
ein-
oder
an gebaut
worden
sind,
d
eren
Verwendung der
Hersteller
nicht
genehm
igt hal
oder
der Kaufg egensl and
in ei
ner
Yom
Herst ell
er
nicht
genehmigten
W
eise
ver-
andert
worden
ist,
der Kaufer
d ie
Vorschriften und
Hinweise
uber
die
Behandlung
,
Wartung
und
Pflege
d
es
Kaufge-
genstan
des
(z.B
.
in Betriebsanleilung
oder
Serviceheft)
ni cht
befolgt
hat.
5.
NaiUrlicher
VerschleiB
ist
von
der
Gewahrleistung
ausgeschlossen.
6.
Samtliche
Anspruche
wegen
Fehlern verjah
ren mil
Ab
lauf de
r
Gew ahrleistun gsfr
ist
gemaB Ziffer
1.
7.
Ersatzanspruche fur unmiUelbare
oder mittel bare Schaden aus Unmoglichkeit der
Leistung.
Verzug,
positiver
Vertragsverlel
zung,
Verschulden bei
Ve
rtragsschl
uB
und
un
erlaubter Handlung
werden
aus-
geschlossen
,
sowe
it sie
nicht
auf
einer
vorsa
tzli
chen
ode
r
grob
fah
rlassigen Vertragsverletzung
des
Herstellers
bzw.
Verkaufers
oder
deren
gesetzlicher
Vertreter
ode
r
Erfu llungsgehilfen
beruhen
.
8.
Vorstehende
Sedingungen gellen (sinngemaB) auch fur
das
Vertragsverhaltni"S
zwisch
en
Verkaufer
und
Kaufer,
soweit
diese nichts
Abw
eichendes vereinba
rt
haben.
Besonderer
Hinweis:
Unsere Vertragshandle
r berechnen fU
r die
anfallende Arbeltszeit der Inspektionen
die o
rtli
ch ublichen
Verrechnungssalze.
Nad1druck auch
auszugsweise verboten
.

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