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Sicherheitshinweise - Truma S 3004 Gebrauchsanweisung

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Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Alle anderen Anwendungen, die nicht unter bestimmungs-
gemäßer Verwendung aufgeführt sind, sind unzulässig und
daher verboten. Dies gilt z. B. für Einbau und Betrieb in:
– „Wohnmobilen" der Fahrzeugklasse M1
– Kraftomnibussen der Fahrzeugklasse M2 und M3,
– Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N,
– Booten und anderen Wasserfahrzeugen,
– Jagd-/Forsthütten, Wochenendhäusern oder Vorzelten.
Der Einbau in Anhängern und Fahrzeugen zum Transport ge-
fährlicher Güter ist verboten
Defekte Geräte dürfen nicht verwendet werden.
Geräte die entgegen den Gebrauchs- und Einbauanweisun-
gen installiert oder genutzt werden, dürfen nicht verwendet
werden.

Sicherheitshinweise

Nur fachkundiges und geschultes Perso-
nal (Fachpersonal) darf unter Beachtung
der Einbau- und Gebrauchsanweisung und der
aktuellen anerkannten Regeln der Technik das
Truma Produkt einbauen, reparieren und die
Funktionsprüfung durchführen. Fachpersonal
sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen
Ausbildung und Schulungen, ihrer Kenntnisse
und Erfahrungen mit den Truma Produkten
und den einschlägigen Normen die notwen-
digen Arbeiten ordnungsgemäß durchführen
und mögliche Gefahren erkennen können.
Für eine sichere und sachgerechte An-
wendung, Gebrauchsanweisung und
weitere produktbegleitende Unterlagen sorg-
fältig lesen, beachten und für spätere Verwen-
dung aufbewahren. Die jeweils gültigen Geset-
ze, Richtlinien und Normen sind zu beachten.
Die Nichtbeachtung der Regelungen in der
Gebrauchs- und Einbauanweisung kann zu
schwerem Sachschaden und zur ernsthaften
Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens
von Personen führen. Für die dadurch entstan-
denen Schäden haftet allein der Betreiber oder
Benutzer des Geräts.
Für den Betrieb von Gasreglern, Gasge-
räten bzw. Gasanlagen, ist die Verwen-
dung von stehenden Gasflaschen aus denen
Gas aus der Gasphase entnommen wird zwin-
gend vorgeschrieben. Gasflaschen aus denen
Gas aus der Flüssigphase entnommen wird
(z. B. für Stapler) sind für den Betrieb verbo-
ten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage
führen.
Was tun bei Gasgeruch?
– Zündquellen vermeiden z. B. alle offenen
Flammen löschen, keine elektrischen Schal-
ter, Handy oder Radio im Fahrzeug betäti-
gen, Motor des Fahrzeugs nicht starten, kei-
ne Geräte betreiben, nicht rauchen.
– Fenster und Türen öffnen.
– Alle Personen aus dem Fahrzeug evakuieren.
– Gasflaschen schließen bzw. Gaszufuhr von
außen absperren.
– Die gesamte Gasanlage durch Fachpersonal
überprüfen und instand setzen lassen.
– Die Gasanlage erst nach Überprüfung und
Instandsetzung wieder in Betrieb nehmen.
Vergiftungsgefahr durch Abgase! Die
Abgase der Heizung können in geschlos-
senen oder schlecht belüfteten Räumen (wie
z. B. Garagen, Werkstätten) zu Vergiftungen
führen.
Wenn das Freizeitfahrzeug in diesen Räumen
geparkt wird:
– Brennstoffzufuhr zur Heizung absperren,
– Heizung am Bedienteil ausschalten.
Ein geöffnetes Dachfenster / Hubdach
im Umkreis des Abgaskamins birgt die
Gefahr des Eintritts von Abgas in das Fahrzeu-
ginnere. Die Heizung darf nur bei geschlos-
senem Dachfenster / Hubdach betrieben
werden.
Gefahr von Brand / Explosion beim Tan-
ken! Das Gerät darf nicht betrieben wer-
den beim Betanken:
– des Fahrzeugs,
– des Zugfahrzeugs des Caravans oder
– anderer Geräte.
Schalten Sie das Flüssiggasgerät am Bedien-
teil aus. Sperren Sie die Gaszufuhr zum Flüs-
siggasgerät ab. Stellen Sie sicher, dass das
Flüssiggasgerät keinesfalls eingeschaltet wer-
den kann.
Mögliche Personen- / Sachschäden
durch Betrieb der Heizung ohne Verklei-
dung. Wegen heißer Oberflächen am Wärme-
tauscher, Heizung nur mit angebrachter Ver-
kleidung betreiben.
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Diese Anleitung auch für:

S 5004

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