4.
Abmessungen
4.2
Mindestabstände für Brandschutz, Reinigung und Wartung
Folgende Mindestabstände zu brennbaren Materialien und für Anschluss, Reinigung und Wartung sind einzuhalten.
Achtung!
Die Ausführung der gesamten Anlage muss den brandschutztechnischen Anforderungen der regio-
nalen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen entsprechen.
4.2.1 Mindestabstände VarioWIN
Mindestraumhöhe mit Lastausgleichsbehälter LAB (Zubehör: VARIO 055W): 1900 mm
Abgasrohranschluss gerade nach hinten
min.500
Maß
Abstand
a
50 mm
400 mm
200 mm
1)
b
3)
>50–70 mm
>25 mm
Hinweis!
Bei unisoliertem Abgasrohr ist die Zuluftleitung unbrennbar (z.B. Alu-Flexrohr) auszuführen. Bei
unbrennbaren Wänden ist aus Brandschutzgründen kein Mindestabstand zum Abgasrohr und keine
Isolierung des Abgasrohres erforderlich.
1)
Bei nachträglichem Einbau der pneumatischen Zuführeinheit (Saugsystem) muss der Pelletskessel vom Heizungsfachmann wieder abgeschlossen werden.
Nachträglicher Einbau ist mit großem Aufwand verbunden.
2)
technische Daten Abgasrohrisolierung: Mineralwolle-Dämmung; Schmelzpunkt: >1000 °C; Wärmeleitfähigkeit: < 0,04 W/mK
3)
Der Mindestabstand ergibt sich aus den konstruktiven Vorgaben (Ø des Doppelrohres) des eingesetzten Abgassystemes bzw. den, in dessen Zulassung
geforderten, Mindestabständen.
b
a
600
min.500
seitlicher Mindestabstand zu beweglichen Objekten (z.B. Möbel)
Mindestabstand zu brennbaren Wänden bei unisoliertem Abgasrohr
Mindestabstand zu brennbaren Wänden bei isoliertem Abgasrohr (20 mm)
Mindestabstand zu brennbaren Wänden mit geprüftem, doppelwandig isoliertem
Abgasrohr, gemäß Zulassung Verbindungsstück
Mindestabstand zu unbrennbaren Wänden
Abgasrohranschluss seitlich links oder rechts
min.500
Beschreibung
3)
26
a
600
min.500
2)