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Garantieleistung, Garantie Und Haftung - NMT HVG III Montage- Und Bediensungsanleitung

Holzvergaserkessel
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DIN EN 303 Teil 5
Heizkessel für feste Brennstoffe, hand- und automatisch beschickte Feuerungen, Nenn-
Wärmeleistung bis 300 kW – Begriffe, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung.
VDI 2035 (Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen)
Blatt 1 - Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanlagen
Blatt 2 - Wasserseitige Korrosion
VDE – Bestimmungen
FeuVO und Bauordnung der jeweiligen Länder
Hierbei beachten sind die baulichen Anforderungen an Heizräume und die für den jeweiligen
Aufstellungsort gültigen bauaufsichtlichen Vorschriften; in Deutschland besonders die
Feuerungsverordnung der Bundesländer.
1.BImSchV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

1.4 Garantieleistung, Garantie und Haftung

Eine Haftung für die Funktion der Produkte gilt nur, wenn der richtige Einbau und Betrieb
erfolgt ist. Voraussetzung hierfür sind die in dieser Anleitung beschriebenen Bedingungen.
Die Aufstellung des Heizkessels muss in einem trockenen Raum erfolgen.
Die Garantie für den Heizkessel HVG III beträgt 24 Monate ab Einkaufdatum.
Voraussetzung für diese Garantie ist die Verwendung einer Rücklaufanhebung > 60 °C.
In Verbindung mit einer Inbetriebnahme durch den NMT Kundendienst erhalten Sie 5 Jahre
Garantie auf den Kesselkörper, ausgeschlossen sind Keramik und Verschleißteile.
Unter Verschleißteilen verstehen wir Dichtungen, Fühler und Keramiksteine.
Unter Verschleißteilen verstehen wir Dichtungen, Fühler und Keramiksteine.
Die Garantie für den Heizkessel HVG III erlischt in folgenden Fällen:
 Benutzung von Sicherheitselementen, die der Norm PN-91/B-02413 nicht
entsprechen.
 Durchführung von Reparaturen während der Garantiezeit durch Personen oder
Firmen, die durch NMT Heizsysteme nicht autorisiert worden sind.
 Schäden und Unregelmäßigkeiten beim Betrieb des Kessels
 Unsachgemäßen Transport des Kessels zum Aufstellungsort z.B. Keller
Fehlerhafte Installation incl. falscher Abgasabführung vom Kessel
 keine Schornsteinberechnung vorhanden ist
 Fehlerhafte und / oder nicht mit der Bedienungsanleitung übereinstimmende
Bedienung des Kessels durch den Benutzer incl. überschreiten der höchstzulässigen
Temperatur des Wassers im Kessel, gefrieren des Wassers in der Installation oder im
Kessel, Einlassen von kaltem Wasser in den heißen Kessel, Löschen der Glut im Kessel
mit Wasser.
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