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Anlagenvorschriften (Hinweise Zur Verwendung Des Kessels); Genehmigung; Hinweise Zum Aufstellraum - NMT HVG III Montage- Und Bediensungsanleitung

Holzvergaserkessel
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 Inbetriebnahme des Kessels ohne ausreichende Wassermenge. Korrosion der
Stahlelemente infolge längerer Benutzung des Kessels mit einer
Einspeiswassertemperatur unter 60 °C (Betrieb ohne Temperaturanhebegruppe).
 Fehlen des erforderlichen Schornsteinzuges.
 Verwendung von Einspeiswasser für den Kessel mit einer Wasserhärte über 7° dH
und der dadurch entstandenen Schäden (Durchbrennen der Bleche des Feuerraumes
infolge von Entstehung von Kesselstein).
 Verkalken der Elemente der thermischen Ablaufsicherung durch kalkhaltiges Wasser.
 Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe,
 Wir haften nicht für Schäden durch Leckwasser, Schwitzwasser, Säurekorrosion,
Kessel bzw. Wassersteinablagerungen oder Schäden, die durch Schmutzteile oder
Sauerstoff im Wasser hervorgerufen werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass diese gesetzlich begründet sind. Bei schuldhaft
unberechtigten Reklamation, mit deren Beseitigung wir beauftragt wurden, stellen wir die
uns entstandenen Kosten in Rechnung.
Bei nicht beachten dieser Einbau- und Bedienungsanleitung erlischt die Garantie.
Weitere Aufwendungen im Sinne des § 476 BGB, z.B. Austauschkosten aller Art, gehen zu
Lasten des Käufers.
Für den Kundendienst (Störung, Wartung) am Kessel und dessen elektrischer Anlage ist die
Montagefirma zuständig. Nach Fertigstellung der Installation ist diese Einbau- und
Betriebsanleitung dem Betreiber auszuhändigen und eine angemessene Einweisung/
Inbetriebnahme durchzuführen und zu Dokumentieren.

1.5 Anlagenvorschriften (Hinweise zur Verwendung des Kessels)

1.5.1 Genehmigung

Vor dem Einbau des Heizkessels ist eine Genehmigung beim bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfegermeister einzuholen und eine Schornsteinberechnung vorzulegen
(siehe Punkt 1.5.4 Schornstein).
Der Einbau muss in geschlossene Heizungssysteme erfolgen, welche normgerecht und nach
dem aktuellen Stand der Technik installiert wurden.

1.5.2 Hinweise zum Aufstellraum

Der Aufstellraum muss:
- den örtlichen Brandschutzbestimmungen sowie der Bauordnung entsprechen.
- frostschutzsicher sein
- die Mindestabstände zu brennbaren Materialien ab Kesselwand gewährleisten
Außerdem muss eine ausreichende Frischluftzufuhr in den Raum gewährleistet sein. Dabei
müssen örtliche Vorschriften beachtet werden. Die Verbrennungsluftzufuhr kann durch
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