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Inbetriebnahme Und Einweisungspflicht Des Kesselbetreibers; Normen - NMT HVG-Serie Montageanleitung

Flexibles heizen mit scheitholz und pellets
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Bei Aufstellung, Installation und Betrieb des Kessels sind die baurechtlichen, gewerblichen,
immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Zur Auswahl des Aufstellungsortes ist die Zustimmung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde,
meistens vertreten durch den Bezirks- Schornsteinfegermeister, einzuholen.
Bei Aufstellung innerhalb gewerblicher Betriebe oder Industrieanlagen gelten zusätzlich die
örtlichen, innerbetrieblichen oder anlagenspezifischen Bestimmungen, Vorschriften und /
oder Erfordernisse.
Vorgegebene elektrische Anschlussbedingungen sind einzuhalten.
Einstellungen und Arbeiten am Gerät nur nach den Vorgaben der Bedienungsanleitung
vornehmen.
Anbauteile oder installiertes Zubehör nicht verändern oder entfernen.
Sicherheitshinweise während des Betriebes
Der Kontakt mit heißen Oberflächen kann zu Verbrennungen führen. Daher heiße
Oberflächen im Innenraum sowie Rohrleitungen, Armaturen und Abgasrohre nicht berühren.
Störungsmeldungen weisen auf defekte an der Heizungsanlage hin und können bei
Nichtbehebung lebensbedrohende Folgen haben. Daher ist ein Heizungsfachbetrieb
umgehend zu informieren.
Bei Störungen an der Elektroinstallation ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen und
Fachpersonal zu kontaktieren.
Durch eine bauseitige Änderung ist das Gerät angemessen gegen die Gefahr eines
elektrischen Schlages geschützt. Die Nachweise können den Anlagen entnommen werden.
Der Heizkessel muss mit einem Überdruckventil ausgestattet werden.

1.2 Inbetriebnahme und Einweisungspflicht des Kesselbetreibers.

Jede Kessel Inbetriebnahme und Einweisung des Betreibers hat durch den NMT Kundendienst oder
eine durch NMT autorisierte Fachfirma zu erfolgen.
Durch eine falsche Betriebsweise können Folgekosten für den Betreiber entstehen, welche nicht
Bestandteil der Garantie sind.

1.3 Normen

DIN EN 12831
Heizlastberechnung von Gebäuden
Der Dimensionierung des Kessels, sowie der gesamten Heizungsanlage muss eine
Wärmebedarfsberechnung zu Grunde liegen.
DIN EN 12828
Heizungsanlagen in Gebäuden- Planung von Warmwasserheizungsanlagen
DIN EN 303 Teil 5
Heizkessel für feste Brennstoffe, hand- und automatisch beschickte Feuerungen, Nenn-
Wärmeleistung bis 300 kW – Begriffe, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung.
5

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Diese Anleitung auch für:

Hvg-p 15Hvg-p 20Hvg-p 30Hvg-p 40

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