1.2.2
Anleitungen und Anweisungen
Vom Bedienungspersonal auszuführende Handlungsschritte sind als nummerier-
te Liste dargestellt.
1. Handlungsanweisung Schritt 1
2. Handlungsanweisung Schritt 2
Anleitungen, die nur einen einzigen Schritt umfassen, werden nicht nummeriert.
Gleiches gilt für Handlungsschritte, bei denen die Reihenfolge ihrer Durchführung
nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Diesen Anleitungen ist ein Punkt vorangestellt:
Handlungsanweisung
1.2.3
Aufzählungen
Aufzählungen ohne zwingende Reihenfolge sind als Liste mit Aufzählungspunk-
ten (Ebene 1) und Spiegelstrichen (Ebene 2) dargestellt:
Eigenschaft A
- Punkt A
- Punkt B
Eigenschaft B
1.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Bedieneinheit darf nur entsprechend den Angaben in dieser Betriebsanlei-
tung verwendet werden.
Die Bedieneinheit ist ausschließlich für den üblichen Einsatz in der Landwirt-
schaft und bei landwirtschaftlichen Arbeiten gebaut (bestimmungsgemäßer Ge-
brauch).
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko trägt allein
der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom
Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Servicebedingungen.
Die Bedieneinheit darf nur von Personen genutzt werden, die mit den Eigen-
schaften der Maschine vertraut sind. Hinweise zum Betrieb, Service und sicheren
Umgang, wie sie in dieser Betriebsanleitung und in Form von Warnhinweisen und
Warnbildzeichen an der Maschine vom Hersteller angegeben sind, müssen be-
folgt werden.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
Benutzerhinweise
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