Hiermit erklären wir,
Daß die nachfolgend bezeichnete Maschine aufgrund ihrer Konstruktion und Bauart sowie in der von
uns in Verkehr gebrachten Ausführung den einschlägige Bestimmungen nachstehender EG-
Richtlinien entspricht.
Bei einer Änderung an der Maschine verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Die Maschine entspricht dem geprüften Baumuster.
Bezeichnung der Maschine:
Maschinentyp:
Bestimmungsgemäße
Verwendung:
Einschlägige EG-Richtlinien:
Angewandte harmonisierte
europäische Normen:
Andere Normen:
Gemeldete Stelle nach
Anhang VII:
Eingeschaltet zur:
Ort, Datum:
Unterschrift:
Garantie
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen, andernfalls
verliert der Käufer sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel. Wir leisten Garantie für unsere
Maschinen bei richtiger Behandlung auf die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ab
Übergabe in der Weise, dass wir jedes Maschinenteil, das innerhalb dieser Zeit nachweisbar in Folge
Material- oder Fertigungsfehler unbrauchbar werden sollte, kostenlos ersetzen. Für Teile die wir nicht
selbst herstellen, leisten wir nur insoweit Gewähr, als uns Gewährleistungsansprüche gegen die
Vorlieferanten zustehen. Die Kosten für das Einsetzen der neuen Teile trägt der Käufer. Wandlungs-
und Minderungsansprüche und sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
EG-Konformitätserklärung
Scheppach Fabrikation für Holzbearbeitungsmaschinen GmbH
Günzburger Str. 69, D-89335 Ichenhausen
Tischfräsmaschine
Molda 5,0f
Ausschließlich zum Bearbeiten / Fräsen von Holz
EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
EG-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EWG,
EG-EMV Richtlinie 2004/108/EWG.
EN 55014, EN 55104, , EN 848-1,EN 847-1, EN 60204-1
ISO 7960
TÜV Rheinland LGA Products GmbH
TÜV Rheinland Group
Am Grauen Stein 29
D-51105 51105 Köln
EG-Baumusterprüfung
Ichenhausen, 08.03.2013
i.V.
Markus Bindhammer (Leiter Technische Innovation und Dokumentationsbeauftragter)
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