Sicherheit
UMWELTHINWEIS
– Ausgelaufenes Kühlmittel bzw. aufgelau-
fene Kühlflüssigkeit sofort mit Ölbindemittel
beseitigen und nach den nationalen Vor-
schriften des Einsatzlandes entsorgen.
– Alte Kühlflüssigkeit bzw. altes Kühlmittel
nach den nationalen Vorschriften des
Einsatzlandes entsorgen.
Entsorgung von Betriebsstoffen
UMWELTHINWEIS
Die bei der Reparatur, Wartung und Reini-
gung anfallenden Stoffe sind ordnungsgemäß
zu sammeln und entsprechend den nationalen
Vorschriften des Einsatzlandes zu entsorgen.
Die Arbeiten dürfen nur an den hierfür vorge-
sehenen Plätzen vorgenommen werden. Es
ist dafür Sorge zu tragen, dass eine Umwelt-
verschmutzung vermieden wird.
– Ausgelaufene Flüssigkeiten wie Hydrauliköl
oder Getriebeöl mit Ölbindemittel sofort
beseitigen.
– Ausgelaufene Batteriesäure sofort neutrali-
sieren.
– Stets nationale Vorschriften zur Entsorgung
von Altöl beachten.
Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
56358042500 DE - 01/2018
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