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Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
VORSICHT
Batteriesäure enthält gelöste Schwe-
felsäure. Diese ist ätzend!
– Bei Arbeiten mit Batteriesäure ge-
eignete PSA verwenden (Gum-
mihandschuhe, Schürze, Schutz-
brille).
– Bei Arbeiten mit Batteriesäure
niemals Uhren / Schmuck tragen.
– Keine Säure auf die Kleidung, die
Haut oder in die Augen kommen
lassen. Ansonsten sofort mit
reichlich sauberem Wasser
abspülen.
– Bei Personenschäden sofort einen
Arzt aufsuchen.
– Verschüttete Batteriesäure sofort
mit viel Wasser wegspülen.
– Die gesetzlichen Vorschriften
beachten.
UMWELTHINWEIS
– Alte Batteriesäure vorschriftsmäßig entsor-
gen.
Kühlmittel und Kühlflüssigkeit
VORSICHT
Kühlmittel und Kühlflüssigkeit können
Gesundheit und Umwelt gefährden!
Kühlmittel sind chemische Korrosi-
ons- und Kühlsystemschutzmittel wie
Glysantin. Die Kühlflüssigkeit ist ein
entsprechendes Gemisch aus Was-
ser und Kühlmittel. Kühlmittel können
in konzentrierter und in verdünnter
Form beim Verschlucken oder Ver-
schütten die Gesundheit bzw. die
Umwelt gefährden.
– Kühlmittel und Kühlflüssigkeit nur
in Originalbehältern aufbewahren,
nicht verschütten.
– Niemals leere Lebensmitteldosen,
Flaschen oder andere Behälter
zum Aufbewahren von Kühlmittel
bzw. Kühlflüssigkeit verwenden.
– Die nationalen Vorschriften des
Einsatzlandes beachten.
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Sicherheit