2. Montage
Der waagerechte Teil der Abgasleitung ist gas- und kondensat-
dicht an das Gas-Brennwertgerät anzuschließen. Dabei sollte
vom senkrechten Teil der Abgasleitung bis zum Brennwertkessel
ein Gefälle von mind. 3% vorhanden sein, damit in der Abgas-
leitung anfallendes Kondenswasser über den Kondenswasseran-
schluss des im Kessel befindlichen Abgassammelrohres abge-
führt werden.
2.10.1 Auszug aus der Muster-Bauordnung
Der nachstehende Auszug aus der Muster-Bauordnung ist stell-
vertretend für die Landesbauordnungen.
Feuerstätten und Abgasanlagen, wie Schornsteine, Abgaslei-
tungen und Verbindungsstücke (Feuerungsanlagen), Anlagen
zur Abführung von Verbrennungsgasen ortsfester Verbren-
nungsmotoren sowie Behälter und Rohrleitungen für brennbare
Gase und Flüssigkeiten müssen betriebs- und brandsicher sein
und dürfen auch sonst nicht zu Gefahren und unzumutbaren
Belästigungen führen können. Die Weiterleitung von Schall in
fremde Räume muss ausreichend gedämmt sein.
Abgasanlagen müssen leicht und sicher zu reinigen sein.
Die Abgase der Feuerstätten sind durch Abgasanlagen über das
Dach abzuleiten.
Abgasanlagen sind in solcher Zahl und Lage und so herzustel-
len, dass die Feuerstätten des Gebäudes ordnungsgemäß ange-
schlossen werden können. Ausnahmen von Satz 1 können ges-
tattet werden, wenn Gefahren oder unzumutbare Belästigun-
gen nicht entstehen.
Die Abgase von Gasfeuerstätten mit abgeschlossenem Verbren-
nungsraum, denen die Verbrennungsluft durch dichte Leitun-
gen aus dem Freien zuströmt (raumluftunabhängige Gasfeuer-
stätte) dürfen abweichend von den Bestimmungen des vorheri-
gen Absatzes durch die Außenwand ins Freie geleitet werden,
wenn
1. eine Ableitung der Abgase über Dach nicht oder nur mit un-
verhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist und
Die Abgase von Gasfeuerstätten mit abgeschlossenem Verbren-
nungsraum, denen die Verbrennungsluft durch dichte Leitun-
gen aus dem Freien zuströmt (raumluftunabhängige Gasfeuer-
stätte) dürfen abweichend von den Bestimmungen des vorheri-
gen Absatzes durch die Außenwand ins Freie geleitet werden,
wenn
1. eine Ableitung der Abgase über Dach nicht oder nur mit un-
verhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist und
2. die Nennwärmeleistung der Feuerstätte 11 kW zur Beheizung
und 28 kW zur Warmwasserbereitung nicht überschreitet
und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entste-
hen.
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2.10.2 Auszug aus der Muster-Feuerungsverordnung
Der nachstehende Auszug aus der Muster-Feuerungsverord-
nung ist stellvertretend für die Landes-Feuerungsverordnung.
Abgasanlagen müssen nach lichtem Querschnitt und Höhe, so-
weit erforderlich auch nach Wärmedurchlasswiderstand und in-
nerer Oberfläche, so bemessen sein, dass die Abgase bei allen
bestimmungsgemäßen Betriebszuständen ins Freie abgeführt
werden und gegenüber Räumen kein gefährlicher Überdruck
auftreten kann. (Deshalb müssen Überdruckleitungen, die in-
nerhalb von Gebäuden Geschosse überbrücken, in hinterlüfte-
ten Schächten verlegt sein.)
In Gebäuden muss jede Abgasleitung, soweit sie Geschosse
überbrückt, in einem eigenen Schacht angeordnet sein. Dies gilt
nicht für Abgasleitungen in Aufstellräumen für Feuerstätten so-
wie für Abgasleitungen, die unter Unterdruck betrieben werden
und eine Feuerwiderstandsdauer von mind. 90 Min. haben. Die
Anordnung mehrerer Abgasleitungen in einem gemeinsamen
Schacht ist zulässig, wenn
1) die Abgasleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen beste-
hen,
2) die zugehörigen Feuerstätten in demselben Geschoss aufge-
stellt sind oder
3) eine Brandübertragung zwischen den Geschossen durch
selbsttätige Absperrvorrichtungen verhindert wird.
Die Schächte müssen eine Feuerwiderstandsdauer von mind.
90 Min., in Wohngebäuden geringer Höhe von mind. 30 Min.
haben.
Erläuterung:
Der Begriff "Gebäude geringer Höhe" wird in den Bauordnun-
gen der Bundesländer unter dem Paragraph "Begriffe" erläu-
tert. Nach der Muster-Bauordnung sind das Gebäude, bei de-
nen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume
möglich sind, an keiner Stelle mehr als 7 m über der Gelände-
oberfläche liegt.
Abb. 24: Schachtqualität für Abgasleitungen
ProCon Kompakt