ProCon Kompakt
2.10.3 Reinigungs- und Prüföffnungen
Abgasanlagen müssen im Sinne der Muster-Bauordnung und
der Landesbauordnung leicht und sicher zu reinigen sein. Sie
müssen zudem auf ihren Querschnitt und auf Dichtheit geprüft
werden können.
Die Anzahl, die Lage und die erforderliche Größe sollte mit dem
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abgesprochen wer-
den. Diese richten sich nach Beurteilungskriterien, die mit den
bauaufsichtlichen Gremien abgestimmt sind.
Daraus folgende Auszüge:
Die untere Reinigungsöffnung einer Abgasleitung ist
- im senkrechten Teil der Abgasleitung unmittelbar oberhalb
der Abgasumlenkung oder seitlich
- im horizontalen Teil der Abgasleitung maximal 0,3 m von
der Umlenkung zum senkrechten Teil entfernt oder
- im horizontalen Teil der Abgasleitung an der Stirnseite ma-
ximal 1 m von der Umlenkung zum senkrechten Teil ent-
fernt, sofern sich dazwischen keine Umlenkung befindet,
anzuordnen.
Abgasleitungen, die nicht von der Mündung aus gereinigt
werden können, müssen eine weitere (obere) Reinigungsöff-
nung
- bis zu 5 m unterhalb der Abgasleitungsmündung oder
- bis zu 15 m unterhalb der Abgasleitungsmündung, wenn
nur Gasfeuerstätten angeschlossen sind und der senkrech-
te Abschnitt der Abgasleitung nicht mehr als max. einmal
um max. 30° schräg geführt (gezogen) ist, haben.
- Bei Abgasleitungen, die kürzer als 5 bzw. 15 m sind, ge-
nügt nur die untere Reinigungsöffnung, sofern vor der Rei-
nigungsöffnung eine Standfläche von mind. 1 m x 1 m
vorhanden ist.
Für Abgasleitungen, an denen Gasfeuerstätten angeschlossen
sind, genügt insgesamt eine Reinigungsöffnung, wenn
- der senkrechte Abschnitt der Abgasleitung nicht länger als
15 m und max. einmal um max. 30° schräg geführt (gezo-
gen) ist,
- die Reinigungsöffnung sich im waagerechten Abschnitt
max. 0,3 m vom senkrechten Abschnitt entfernt befindet,
- der waagerechte Abschnitt vor der Reinigungsöffnung
nicht länger als 1,5 m ist und nicht mehr als zwei Bögen
enthält,
- alle Umlenkungen (auch vom waagerechten zum senk-
rechten Abschnitt der Abgasleitung) durch Bögen mit ei-
nem Biegeradius größer oder gleich dem Abgasleitungs-
durchmesser erfolgen und
- der Abgasleitungsdurchmesser nicht mehr als 150 mm be-
trägt.
Ein für den sicheren Betrieb der Feuerungsanlage erforderli-
cher Querschnitt zwischen Abgasleitung und Schacht (Hinter-
lüftung) muss geprüft und gereinigt werden können.
Reinigungsöffnungen in Schächten müssen mind. 100 mm
breit und 180 mm hoch sein. Bei einer Höhe von mind.
240 mm kann die Breite 90 mm betragen.
2.10.4 Installationsarten für das Gas-Brennwertgerät
Raumluftunabhängiger Betrieb – C
Verwenden Sie für die Ableitung der Abgase und für
die Versorgung mit Zuluft nur von MHG gelieferte zu-
gelassene Bauteile.
• Installationsart C
33X
C
=- Gasgerät (Gebläse vor dem Brenner) mit Abgasanlage,
33X
welches die Verbrennungsluft über ein geschlossenes
System dem Freien entnimmt (raumluftunabhängige
Gasfeuerstätte).
- Gasfeuerstätte mit Verbrennungsluftzuführung und Ab-
gasabführung senkrecht über Dach; die Mündungen be-
finden sich nahe beieinander im gleichen Druckbereich.
• Installationsart C
43X
C
= - Gasgerät (Gebläse vor dem Brenner) mit Abgasanlage,
43X
welches die Verbrennungsluft über ein geschlossenes
System dem Freien entnimmt (raumluftunabhängige
Gasfeuerstätte).
- Gasfeuerstätte mit Verbrennungsluftzuführung und Ab-
gasabführung zum Anschluss an ein Luft-Abgas-System
(über unterschiedliche Schächte).
• Installationsart C
63X
C
=- Gasgerät (Gebläse vor dem Brenner) mit Abgasanlage,
63X
welches die Verbrennungsluft über ein geschlossenes
System dem Freien entnimmt (raumluftunabhängige
Gasfeuerstätte).
- Gasfeuerstätte, vorgesehen für den Anschluss an eine
nicht mit der Gasfeuerstätte geprüfte Verbrennungsluft-
zuführung und Abgasabführung.
• Luft-Abgas-Anschluss
Der Abgasstutzen hat eine Nennweite von 83 mm, der Zuluft-
stutzen 125 mm. Um die Abgasleitung zusammenzustecken,
können Sie zugelassene Gleitmittel oder Wasser benutzen. Die
Dichtungen der Zuluftleitung sollten eingefettet werden.
• Doppelrohr / Außenwand
Die günstigste Lösung ist der Einsatz des Brennwertkessels im
Dach- oder Obergeschoss mit Doppelrohr-System. Dieses Sys-
tem ist für den Brennwertkessel zugelassen.
Das Doppelrohr darf eine Decke und die Dachhaut durchstoßen.
Über der Decke darf sich nur die Dachkonstruktion befinden.
Gegebenenfalls muss das Doppelrohr durch eine Abmauerung
oder einen Schacht von einem Aufenthaltsraum abgetrennt
werden.
2. Montage
, C
, C
33X
43X
63X
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