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Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
VORSICHT
Batteriesäure enthält gelöste Schwe-
felsäure. Diese ist ätzend!
– Bei Arbeiten mit Batteriesäure
geeignete PSA verwenden
(Gummihandschuhe, Schürze,
Schutzbrille).
– Bei Arbeiten mit Batteriesäure
niemals Uhren / Schmuck tragen.
– Keine Säure auf die Kleidung, die
Haut oder in die Augen kommen
lassen. Ansonsten sofort mit
reichlich sauberem Wasser
abspülen.
– Bei Personenschäden sofort
einen Arzt aufsuchen.
– Verschüttete Batteriesäure sofort
mit viel Wasser wegspülen.
– Die gesetzlichen Vorschriften
beachten.
UMWELTHINWEIS
– Alte Batteriesäure vorschriftsmäßig entsor-
gen.
Entsorgung von Betriebsstoffen
UMWELTHINWEIS
Die bei der Reparatur, Wartung und Reini-
gung anfallenden Stoffe sind ordnungsgemäß
zu sammeln und entsprechend den nationalen
Vorschriften des Einsatzlandes zu entsorgen.
Die Arbeiten dürfen nur an den hierfür vorge-
sehenen Plätzen vorgenommen werden. Es
ist dafür Sorge zu tragen, dass eine Umwelt-
verschmutzung vermieden wird.
– Ausgelaufene Flüssigkeiten wie Hydrauliköl
oder Getriebeöl mit Ölbindemittel sofort
beseitigen.
– Ausgelaufene Batteriesäure sofort neutrali-
sieren.
– Stets nationale Vorschriften zur Entsorgung
von Altöl beachten.
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56338011802 DE - 10/2016
Sicherheit