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Gesetzliche Bestimmungen - Linde H12 Betriebsanleitung

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1.4. Gesetzliche Bestimmungen
Nach
UVV-Aurförderzeuge,
VBG 128 ist der Stapler nach
Bedarf,
jedoch
mindestens 1
x Jährlich
durch einen Sach-
kundigen nach den "Grundsätzen
für
die Prüfung von Aur-
förderzeugen"
des Hauptverbandes der
gewerblichen
Berufsgenossenschaften zu
prüfen.
Das Prüfbuch
für
Rurförderzeuge
Ist erhältlich beim
Haupt·
Teilnahme
am öffentlichen
Straßenverkehr:
Wenn der Stapler aus betrieblichen Gründen von einem
Zur Teilnahme
am öffentlichen
Straßenverkehr ist
im
Rah-
Werksteil
in einen anderen
unter Benutzung öffentlicher
men der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine be-
Straßen fahren
muß,
so Ist
die für Sie zuständige Verkehrs-
stimmte
Ausrüstung
erforderlich.
Der Stapler ist
zulas-
behörde in
Ausnahmefällen
bereit,
ohne
besondere Maß-
sungs-
und
steuerpflichtig.
StraßenverkehrsrechUich ist
nahmen den Stapler von der Zulassungs· und Steuerpflicht
der Stapler
als
LKW
zu
behandeln.
zu
befreien.
verband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften, Zen-
Die
erteilten
Auflagen
Im Typ-Gulachten sind
zu
beachtenl
tralstelle
für
Unfaltverhütung,
53
Bonn
1,
langwartweg
103-
oder
bei Ihrem
Vertrags-Händler.
14
Bei
einer
bauartbedinglen Begrenzung der Höchstge-
schwindigkeit
auf 6 km
/
h
entfällt
die Zulassungs- und
Steuerpflicht.

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