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Wartung; Amtliche Prüfungen; Inspektionsarbeiten - Burstner Belcanto 390 TS Bedienungsanleitung

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12.2
Belcanto/Trecento - 09/10 - Ausgabe 09/09 - 1865215 - BUE-0014-04DE
Kapitelübersicht
In diesem Kapitel finden Sie Hinweise zu amtlichen Prüfungen sowie zu
Inspektions- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug.
Die Wartungshinweise betreffen im Einzelnen:
die Anhängerkupplungen
die Ankuppelhilfe Easy-Pull
die Bremsanlage
die Türen
die Warmwasser-Heizung Alde
den Wechsel von Glühlampen
die Ersatzteile
Am Ende des Kapitels finden Sie wichtige Hinweise zur Ersatzteilbeschaffung.
Amtliche Prüfungen
An Caravans, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, muss
gemäß § 29 StVZO alle 2 Jahre eine amtliche Hauptuntersuchung (HU)
("TÜV", "DEKRA") durchgeführt werden.
Für andere Länder gelten die dort gültigen Bestimmungen.
Alle 2 Jahre muss eine autorisierte Fachwerkstatt die Gasanlage prüfen. Dies
gilt auch für nicht angemeldete Fahrzeuge. Änderungen an der Gasanlage
müssen sofort von einer autorisierten Fachwerkstatt geprüft werden. Die auto-
risierte Fachwerkstatt bescheinigt die Prüfung und den ordnungsgemäßen
Zustand in einer Gas-Prüfbescheinigung. Die Gasprüfplakette wird am Heck
des Fahrzeugs in der Nähe des Kennzeichens angebracht.

Inspektionsarbeiten

Wie jedes technische Gerät muss das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen
untersucht werden.
Diese Inspektionsarbeiten muss Fachpersonal ausführen.
Für diese Arbeiten sind spezielle Fachkenntnisse notwendig, die im Rahmen
dieser Bedienungsanleitung nicht vermittelt werden können. Diese Fach-
kenntnisse stehen bei allen Servicestellen zur Verfügung. Erfahrungen und
regelmäßige technische Anweisungen durch das Werk sowie Einrichtungen
und Werkzeuge bieten die Gewähr für eine fachgerechte Inspektion des Fahr-
zeugs, die den neuesten Erkenntnissen entspricht.
Die "Erste programmierte Inspektion" 12 Monate nach der Erstzulassung bei
einer Servicestelle durchführen lassen.
Alle weiteren Inspektionen einmal jährlich durchführen lassen.
Die ausführende Servicestelle bestätigt die durchgeführten Arbeiten.
Die vom Hersteller vorgegebenen Inspektionen beachten und in den vor-
geschriebenen Intervallen durchführen lassen. So bleibt der Wert des
Fahrzeugs erhalten.
Die Bestätigung der durchgeführten Inspektionsarbeiten gilt zugleich als
Nachweis bei eventuell auftretenden Schäden und Garantiefällen.
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