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Wartung; Amtliche Prüfungen; Inspektionsarbeiten - Burstner A Serie Bedienungsanleitung

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12.1
Prüffristen
12.2
A-Modell - 14/15 - Ausgabe 09/14 - 2476521 - BUE-0000-13DE
Kapitelübersicht
In diesem Kapitel finden Sie Hinweise zu amtlichen Prüfungen sowie zu
Inspektions- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug.
Die Wartungshinweise betreffen im Einzelnen:
die Türen
die Wohnraumbatterie
die Brennstoffzelle
die Warmwasser-Heizung Alde
die Standheizung
den Wechsel von Glühlampen
die AL-KO-HInterachse
Am Ende des Kapitels finden Sie wichtige Hinweise zur Ersatzteilbeschaffung.
Amtliche Prüfungen
An Fahrzeugen, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind,
muss gemäß § 29 StVZO regelmäßig eine amtliche Hauptuntersuchung (HU)
("TÜV", "DEKRA") durchgeführt werden (siehe unten stehende Tabelle).
Diese Untersuchung schließt eine Abgasuntersuchung ein. Auf jeden Fall die
Prüfplakette am hinteren Nummernschild beachten.
Für andere Länder gelten die dort gültigen Bestimmungen.
Alle 2 Jahre muss eine autorisierte Fachwerkstatt die Gasanlage prüfen. Dies
gilt auch für nicht angemeldete Fahrzeuge. Änderungen an der Gasanlage
müssen sofort von einer autorisierten Fachwerkstatt geprüft werden. Die auto-
risierte Fachwerkstatt bescheinigt die Prüfung und den ordnungsgemäßen
Zustand in einer Gas-Prüfbescheinigung. Die Gasprüfplakette wird am Heck
des Fahrzeugs in der Nähe des Kennzeichens angebracht.
Den Gasdruckregler nach spätestens 10 Jahren ersetzen.
Hauptuntersuchung (HU)
TÜV/DEKRA mit Abgas-
untersuchung

Inspektionsarbeiten

Wie jedes technische Gerät muss das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen
untersucht werden.
Diese Inspektionsarbeiten muss Fachpersonal ausführen.
Für diese Arbeiten sind spezielle Fachkenntnisse notwendig, die im Rahmen
dieser Bedienungsanleitung nicht vermittelt werden können. Diese Fach-
kenntnisse stehen bei allen unseren Servicestellen zur Verfügung. Erfah-
rungen und regelmäßige technische Anweisungen durch das Werk sowie
Einrichtungen und Werkzeuge bieten die Gewähr für eine fachgerechte
Inspektion des Fahrzeugs, die den neuesten Erkenntnissen entspricht.
Motor
technisch zul.
Gesamtmasse
Diesel
bis 3,5 t
Diesel
über 3,5 t bis
7,5 t
12

Wartung

12Wartung
Prüfung
erste HU nach
3 Jahren; danach
alle 2 Jahre
alle 2 Jahre; ab dem
7. Zulassungsjahr
jährlich
221

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