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Während Der Fahrt; Kapitelübersicht; Caravanbetrieb - Burstner Belcanto 390 TS Bedienungsanleitung

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4.1
Belcanto/Trecento - 09/10 - Ausgabe 09/09 - 1865215 - BUE-0014-04DE
Kapitelübersicht
In diesem Kapitel finden Sie Hinweise zum Fahren mit dem Caravan.
Die Hinweise betreffen im Einzelnen:
die Fahrgeschwindigkeit
die Bremsen
das Rückwärtsfahren

Caravanbetrieb

Während der Fahrt dürfen sich keine Personen im Caravan aufhalten.
Die Caravans sind konstruktiv für eine technisch zulässige Höchstge-
schwindigkeit von 100 km/h ausgelegt. Deshalb niemals schneller als
100 km/h fahren.
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen der einzelnen Länder immer
beachten (siehe Kapitel 17).
Wesentliche Abweichungen beim Fahren mit dem Caravan gegenüber dem
Fahren ohne Caravan sind die größere Fahrzeugbreite und Fahrzeuglänge,
eine geringere Beschleunigung und der längere Bremsweg. Deshalb die Fahr-
weise auf das veränderte Fahrverhalten beim Fahren mit dem Caravan ein-
stellen.
Die Höchstgeschwindigkeit für Gespanne in Deutschland beträgt zurzeit
80 km/h.
Unter den folgenden Voraussetzungen kann auf Autobahnen und Kraftfahr-
straßen mit 100 km/h gefahren werden:
Der Caravan ist technisch für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
ausgelegt.
Die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs überschreitet
nicht 3,5 t.
Das Zugfahrzeug ist mit ABS oder ABV ausgestattet.
Die Reifen des Caravans sind jünger als 6 Jahre (siehe Kapitel 13).
Die Reifen des Caravans tragen mindestens das Geschwindigkeits-
Symbol "L" (siehe Kapitel 13).
Der Caravan ist mit hydraulischen Achsstoßdämpfern ausgestattet.
Die Stützlast entspricht der maximal möglichen Stützlast (siehe
Abschnitt 3.8.4).
Die bei der Zulassungsstelle erhältliche Tempo-100-Plakette ist an der
Rückseite des Caravans angebracht.
Die technisch zulässige Gesamtmasse des Caravans übersteigt nicht die
Masse im fahrbereiten Zustand des Zugfahrzeugs.
Der Caravan ist ausgestattet mit einer Sicherheitskupplung gemäß
ISO 11555-1 oder mit einer anderen technischen Einrichtung, deren
Betriebserlaubnis einen sicheren Betrieb bis 120 km/h bestätigt.
Wahlweise kann das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen,
fahrdynamischen Stabilitäts-System für den Anhängerbetrieb ausgestattet
sein. Über das Stabilitäts-System muss eine Bestätigung des Herstellers
vorliegen und es muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein.
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