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Fiat Bravo Betriebsanleitung Seite 140

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FRONTAIRBAGS
DAS FAHRZEUG
Das Fahrzeug ist mit Front-Airbag für Fahrer und
KENNEN
Beifahrer (wo vorgesehen) sowie mit Knie-Airbag auf
der Fahrerseite (für Versionen/Märkte, wo
vorgesehen) ausgestattet.
SICHERHEIT
Die Front-Airbags für Fahrer/Beifahrer und das
Knie-Airbag auf der Fahrerseite (für Versionen/
Märkte, wo vorgesehen) schützen die Insassen der
Vordersitze im Fall eines mittelschweren frontalen
MOTORSTART UND
Aufpralls durch das Aufblasen eines Luftkissens
FAHREN
zwischen der Person und dem Lenkrad bzw. dem
Armaturenbrett.
Die fehlende Aktivierung bei anderen Aufprallarten
KONTROLLLEUCHTEN
(seitlich, hinten, Überschlagen usw.) ist daher nicht als
UND MELDUNGEN
Systemstörung auszulegen.
Bei einem frontalen Aufprall aktiviert ein
elektronisches Steuergerät, falls notwendig, das
IM NOTFALL
Aufblasen der Luftkissen. Die Luftkissen füllen sich
sofort zwischen den Insassen und den Fahrzeugteilen,
die die Körper der Fahrgäste verletzen könnten.
Sofort danach wird die Luft aus den Kissen abgelassen.
WARTUNG UND
Die Frontairbags für Fahrer/Beifahrer und der
PFLEGE
Knie-Airbag auf der Fahrerseite (für Versionen/
Märkte, wo vorgesehen) sind kein Ersatz, sondern
eine Ergänzung für die Sicherheitsgurte, die beim
TECHNISCHE DATEN
Fahren immer angelegt werden sollten, wie es die
Gesetzgebung in Europa und in den meisten
außereuropäischen Ländern auch vorschreibt.
Bei einem Aufprall würde ein nicht angeschnallter
INHALTS-
Fahrgast nach vorn fallen und mit dem sich noch
VERZEICHNIS
136
aufblasenden Kissen in Berührung kommen. In dieser
Lage ist der vom Kissen gewährte Schutz
herabgesetzt.
Die Frontairbags könnten in folgenden Fällen nicht
ansprechen:
❒ Beim Aufprall gegen stark verformbare
Gegenstände, wenn die Frontfläche des Fahrzeugs
nicht betroffen ist (zum Beispiel Aufprall der
Stoßstange gegen die Leitplanke);
❒ Verkeilung des Fahrzeugs unter anderen Fahrzeugen
oder Schutzsperren (zum Beispiel unter Lastwagen
oder Leitplanken);
Die Airbags aktivieren sich unter den oben genannten
Bedingungen nicht, da sie keinen zusätzlichen Schutz
zu den Sicherheitsgurten bieten würden und somit
ihre Aktivierung unnötig wäre.
Das Nichtauslösen in diesen Fällen ist daher nicht als
Systemstörung auszulegen.
ZUR BEACHTUNG
Keine Aufkleber oder andere
Gegenstände auf dem Lenkrad, am
Armaturenbrett im Bereich des Airbag auf der
Beifahrerseite, auf der Seitenverkleidung und an
den Sitzen anbringen. Keine Gegenstände (z.
B. Mobiltelefone) auf das Armaturenbrett auf
der Beifahrerseite legen, die das korrekte
Aufblasen des Beifahrerairbags verhindern und
außerdem die Fahrzeuginsassen schwer verletzen
könnten.

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