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«STARTEN»
Beim Loslassen des Zündschlüssels von der Position «STARTEN» kehrt dieser automatisch in
die Position «EIN» zurück.
4.4 HEBEL DER FESTSTELLBREMSE
Die Feststellbremse verhindert, dass sich die Maschine in Parkstellung bewegt. Der Bremshebel
hat die folgenden zwei Positionen:
«A»
= Bremse nicht angezogen
«B»
= Bremse angezogen
– Um die Feststellbremse einzulegen, muss das Pedal (4.21 oder 4.31) ganz durchgedrückt und
der Hebel in die Position «B» gebracht werden. Wenn man den Fuß vom Pedal nimmt, bleibt
dieses unten und wird in dieser Stellung blockiert.
– Um die Feststellbremse zu lösen, ist erneut das Pedal (4.21 oder 4.31) zu drücken und der
Hebel geht in Position «A» zurück.
4.5 SCHALTER FÜR SCHEINWERFER (wenn vorgesehen)
Schalter zum Einschalten der Scheinwerfer, wenn sich der Zündschlüssel (4.3) in der Position
«EIN» befindet.
4.6 KONTROLLLAMPE
Diese Kontrolllampe leuchtet, wenn sich der Schlüssel (4.3) in der Position «EIN» befindet, und
sie leuchtet während des Betriebs ständig.
– Wenn sie blinkt, zeigt dies an, dass eine Voraussetzung zum Anlassen des Motors fehlt
(
5.2).
4.7 HEBEL ZUM EINSCHALTEN UND ABBREMSEN DER MESSER
Der Grobhandtaster ermöglicht das Einkuppeln der Messer mittels einer elektromagnetischen
Kupplung.
«A» gedrückt = Messer ausgeschaltet
«B» gezogen = Messer eingeschaltet
– Wenn die Messer eingeschaltet werden, ohne dass die vorgesehenen Sicherheitsbedingungen
erfüllt sind, schaltet sich der Motor aus und kann nicht angelassen werden (
– Beim Ausschalten der Messer (Position «A») wird gleichzeitig ein Bremsvorgang ausgelöst,
welcher die Messer in wenigen Sekunden zum Stillstand bringt.
BEDIENUNGSEINRICHTUNGEN UND KONTROLLINSTRUMENTE
schaltet den Anlasser ein.
5.2).