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  • DEUTSCH, seite 1
Lesen Sie vor der ersten Be-
nutzung Ihres Gerätes diese
Betriebsanleitung und handeln Sie danach.
Bewahren Sie diese Betriebsanleitung für
späteren Gebrauch oder für Nachbesitzer
auf.
Vor erster Inbetriebnahme Sicherheitshin-
weise Nr. 5.956-250 unbedingt lesen!
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Sicherheitshinweise

Gefahr von Gehör-
schäden. Bei der Ar-
beit mit dem Gerät
unbedingt einen geeig-
neten Gehörschutz tra-
gen.
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie beim Auspacken einen Trans-
portschaden feststellen, dann benachrichti-
gen Sie Ihr Verkaufshaus.
- Die an dem Gerät angebrachten Warn-
und Hinweisschilder geben wichtige
Hinweise für den gefahrlosen Betrieb.
- Neben den Hinweisen in der Be-
triebsanleitung müssen die allgemei-
nen Sicherheits- und Unfallverhütungs-
vorschriften des Gesetzgebers berück-
sichtigt werden.
Fahrbetrieb
Gefahr
Verletzungsgefahr!
Kippgefahr bei zu großen Steigungen.
- In Fahrtrichtung nur Steigungen bis zu
20% befahren.
Kippgefahr bei schneller Kurvenfahrt.
- In Kurven langsam fahren.
Kippgefahr bei instabilem Untergrund.
- Das Gerät ausschließlich auf befestig-
tem Untergrund bewegen.
Kippgefahr bei zu großer seitlicher Nei-
gung.
- Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen
bis maximal 10% befahren.
- Es müssen grundsätzlich die Vor-
schriftsmaßnahmen, Regeln und Ver-
ordnungen beachtet werden, die für
Kraftfahrzeuge gelten.
- Die Bedienperson hat das Gerät be-
stimmungsgemäß zu verwenden. Sie
hat bei ihrer Fahrweise die örtlichen
Gegebenheiten zu berücksichtigen und
beim Arbeiten mit dem Gerät auf Dritte,
insbesondere auf Kinder, zu achten.
- Das Gerät darf nur von Personen be-
nutzt werden, die in der Handhabung
unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten
zum Bedienen nachgewiesen haben
und ausdrücklich mit der Benutzung be-
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auftragt sind.
4
- Das Gerät darf nicht von Kindern oder
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Jugendlichen betrieben werden.
5
- Die Mitnahme von Begleitpersonen ist
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nicht zulässig.
8
- Aufsitzgeräte dürfen nur vom Sitz aus in
Bewegung gesetzt werden.
8
Um unbefugtes Benutzen des Gerätes
8
zu verhindern, ist der Zündschlüssel
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abzuziehen.
10
Das Gerät darf niemals unbeaufsichtigt
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gelassen werden, solange der Motor in
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Betrieb ist. Die Bedienperson darf das
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Gerät erst verlassen, wenn der Motor
stillgesetzt, das Gerät gegen unbeab-
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sichtigte Bewegungen gesichert, gege-
20
benenfalls die Feststellbremse betätigt
und der Zündschlüssel abgezogen ist.
Geräte mit Verbrennungsmotor
Gefahr
Verletzungsgefahr!
- Die Abgasöffnung darf nicht verschlos-
sen werden.
- Nicht über die Abgasöffnung beugen
oder hinfassen (Verbrennungsgefahr).
- Antriebsmotor nicht berühren oder an-
fassen (Verbrennungsgefahr).
- Nur KMR 1700 LPG: Bei Betrieb des
Gerätes in Räumen muss für ausrei-
chende Belüftung und Abführung der
Abgase gesorgt werden (Vergiftungs-
gefahr).
- Abgase sind giftig und gesundheits-
schädlich, sie dürfen nicht eingeatmet
werden.
- Der Motor benötigt ca. 3 - 4 Sekunden
Nachlauf nach dem Abstellen. In dieser
Zeitspanne unbedingt vom Antriebsbe-
reich fernhalten.
Zubehör und Ersatzteile
- Es dürfen nur Zubehör und Ersatzteile
verwendet werden, die vom Hersteller
freigegeben sind. Original-Zubehör und
Original-Ersatzteile bieten die Gewähr
dafür, dass das Gerät sicher und stö-
rungsfrei betrieben werden kann.
- Eine Auswahl der am häufigsten benö-
tigten Ersatzteile finden Sie am Ende
der Betriebsanleitung.
- Weitere Informationen über Ersatzteile
erhalten Sie unter www.kaercher.com
im Bereich Service.
Symbole auf dem Gerät
Verbrennungsgefahr
durch heiße Oberflä-
chen! Vor Arbeiten am
Gerät, Auspuffanlage
ausreichend abkühlen
lassen.
Symbole in der Betriebsanleitung
In dieser Betriebsanleitung werden folgen-
de Symbole verwendet:
Gefahr
Bezeichnet eine unmittelbar drohende Ge-
fahr. Bei Nichtbeachten des Hinweises dro-
hen Tod oder schwerste Verletzungen.
Warnung
Bezeichnet eine möglicherweise gefährli-
che Situation. Bei Nichtbeachten des Hin-
weises können leichte Verletzungen oder
Sachschäden eintreten.
Hinweis
Bezeichnet Anwendungstipps und wichtige
Informationen.
Sicherheitstechnische Richtlinien
für Flüssiggas-Kraftfahrzeuge
Hauptverband der gewerblichen Berufsge-
nossenschaften e.V. (HVBG). Flüssiggase
(Treibgase) sind Butan und Propan oder
Butan/Propan-Gemische. Sie werden in
besonderen Flaschen geliefert. Der Be-
triebsdruck dieser Gase ist abhängig von
der Außentemperatur.
Gefahr
Explosionsgefahr! Flüssiggas nicht wie
Benzin behandeln. Benzin verdampft lang-
sam, Flüssiggas wird sofort gasförmig. Die
Gefahr der Raumvergasung und der Ent-
zündung ist also bei Flüssiggas größer als
bei Benzin.
Gefahr
Verletzungsgefahr! Nur Flüssiggasfla-
schen mit Treibgasfüllung nach DIN 51622
der Qualität A beziehungsweise B, je nach
Umgebungstemperatur verwenden.
Hinweis
Haushaltsgas ist grundsätzlich verboten.
Zugelassen sind für den Gasmotor Flüssig-
gasgemische aus Propan/Butan deren Mi-
schungsverhältnis zwischen 90/10 bis 30/
70 liegt. Wegen des besseren Kaltstartver-
haltens ist bei Außentemperaturen unter
0 °C (32 °F) Flüssiggas mit hohem Propan-
anteil bevorzugt zu verwenden, da die Ver-
dampfung bereits bei niedrigen
Temperaturen stattfindet.
Pflichten der Betriebsleitung und der Ar-
beitnehmer
- Sämtliche Personen, die mit Flüssiggas
umzugehen haben, sind verpflichtet,
sich die für die gefahrlose Durchfüh-
rung des Betriebes erforderlichen
Kenntnisse über die Eigenarten der
Flüssiggase anzueignen. Die vorliegen-
de Druckschrift ist mit der Kehrmaschi-
ne ständig mitzuführen.
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