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6. Vibration
Zentrifugalkraft
Vibrationsfrequenz
Rüttelkraft pro cm Walzenbreite
Amplitude
7. Füllmengen
Wasser
Kraftstoff
8. Geräusch- und Vibrationsangabe
Die nachfolgend aufgeführten Geräusch- und Vibrationsangaben nach der EG-Maschinenrichtlinie in der Fassung (2006/42/EG) wurden unter
Berücksichtigung der u.a. harmonisierten Normen und Richtlinien ermittelt. Im betrieblichen Einsatz können sich je nach den vorherrschenden
Bedingungen hiervon abweichende Werte ergeben.
1)
8.1 Geräuschangabe
Die gemäss Anhang 1, Abschnitt 1.7.4.u der EG-Maschinenrichtlinie geforderte Geräuschangabe beträgt für:
Schalldruckpegel am Bedienerplatz L
den gemessenen Schallleistungspegel L
den garantierten Schallleistungspegel L
Die Geräuschwerte wurden unter Berücksichtigung folgender Richtlinien und Normen ermittelt:
Richtlinie 2000/14/EG / EN ISO 3744 / EN 500-4
8.2 Vibrationsangabe
Die gemäß Anhang 1, Abschnitt 3.6.3.1 der EG-Maschinenrichtlinie geforderte Angabe der Hand-Arm-Vibrationswerte:
Schwingungsgesamtwert der Beschleunigung a
Unsicherheit K
Der Beschleunigungswert wurde unter Berücksichtigung folgender Richtlinien und Normen ermittelt:
EN 500-4 / DIN EN ISO 5349
1)
Da bei dieser Maschine der zulässige Beurteilungsschallpegel von 85 dB (A) überschritten werden kann, sind vom Bediener Schall-
schutzmittel zu tragen.
Kleine Amplitude
PA
WA,m
WA,g
hv
13 kN
60 Hz
100 N/cm
0.3 mm
60 l
5 l
92 dB
106 dB
108 dB
3.9 m/s
1.0 m/s
6
2. Technische Daten
Große Amplitude
18 kN
138 N/cm
0.5 mm
2
2

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