15. Garantie
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Weinmann garantiert für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Kaufdatum,
dass das Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch frei von Mängeln
ist. Bei Produkten, die laut Kennzeichnung einen kürzeren Haltbarkeits-
zeitraum als zwei Jahre haben, endet die Garantie mit Ablauf des auf der
Verpackung oder Gebrauchsanweisung angegebenen Verfallsdatums.
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Voraussetzung für die Ansprüche aus der Garantie ist die Vorlage eines
Kaufbelegs, aus dem sich Verkäufer und Kaufdatum ergeben.
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Wir gewähren keine Garantie bei:
– Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung
– Bedienungsfehler
– unsachgemäßem Gebrauch oder unsachgemäßer Behandlung
– Fremdeingriff durch nicht autorisierte Personen in das Gerät zu
Reparaturzwecken
– höherer Gewalt, wie z.B. Blitzschlag usw.
– Transportschaden aufgrund unsachgemäßer Verpackung bei
Rücksendungen
– nicht durchgeführter Wartung
– Betriebsbedingter Abnutzung und üblichem Verschleiß.
Dazu zählen beispielhaft folgende Komponenten:
– Nichtverwendung von Originalersatzteilen.
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Weinmann haftet nicht für Mangelfolgeschäden, sofern sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder bei leicht fahrlässiger
Verletzung von Leib oder Leben.
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Weinmann behält sich das Recht vor, nach seiner Wahl den Mangel zu
beseitigen, eine mangelfreie Sache zu liefern oder den Kaufpreis ange-
messen herabzusetzen.
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Bei Ablehnung eines Garantieanspruches übernehmen wir nicht die
Kosten für den Hin- und Rücktransport.
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Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
– Filter
– Batterien und Akkus
– Artikel für den Einmalgebrauch usw.
Garantie
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