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Eu-Richtlinie 2002/44/Eg - MMF VM31 Bedienungsanleitung

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3.2. EU-Richtlinie 2002/44/EG

Nachfolgend finden Sie eine Kurzzusammenfassung der EU-Richtlinie 2002/44/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002. Den vollständigen
Text erhalten Sie unter
Die Richtlinie beinhaltet Mindestanforderungen zum Schutz der Gesundheit von
Arbeitnehmern vor Gefährdung durch Vibrationen. Die Hersteller von Maschinen
und Geräten sowie Arbeitgeber, die diese einsetzen, sind aufgefordert, eine Risiko-
analyse hinsichtlich der Schwingungsbelastung des Bedieners durchzuführen. Die
Risikoanalyse kann auf Basis von Herstellerangaben zum Ausmaß der Vibration un-
ter Beobachtung spezifischer Arbeitsweisen oder durch Messung, z.B. mit dem Hu-
manschwingungsmesser VM31, erfolgen. Die Richtlinie legt folgende Grenzwerte
fest:
Auslösewert
Expositionsgrenzwert
Tabelle 1: Grenzwerte nach EU-Richtlinie 2002/44/EG
Wird der Auslösewert überschritten, sind technische und organisatorische Maßnah-
men zur Verringerung der Schwingungsbelastung einzuleiten, die insbesondere Fol-
gendes beinhalten:
Alternative Arbeitsverfahren, die die Schwingungsbelastung verringern
Auswahl geeigneter Arbeitsmittel, die die Belastung reduzieren
Bereitstellung von Schutzvorrichtungen, z.B. schwingungsdämpfende Sitze
oder Griffe
Wartungsprogramme für Arbeitsmittel
Gestaltung und Auslegung von Arbeitsplätzen
Schulung der Arbeitnehmer in der korrekten Handhabung der Arbeitsmittel
Begrenzung der Dauer der Tätigkeiten, bei den Schwingungsbelastungen auf-
treten
Arbeitspläne mit Ruhezeiten
Bereitstellung von Kleidung für gefährdete Arbeitnehmer zum Schutz vor Käl-
te und Nässe
Der Expositionsgrenzwert darf keinesfalls überschritten werden. Sollte dies ge-
schehen sein, sind unverzüglich Maßnahmen zur Senkung der Schwingungsbelas-
tung zu treffen.
Die Schwingungsbelastung kann auf Basis von Stichprobenmessungen ermittelt
werden.
Die oben genannten Grenzwerte entsprechen dem normierten Tagesexpositions-
wert A(8), der sich auf einen Arbeitstag von 8 Stunden bezieht. Diese Rechengröße
dient zum einfachen Vergleich von Schwingungseinwirkungen. Zur Ermittlung von
http:// euer-lex.europa.eu /
Hand-Arm,
RMS
2,5 m/s²
5 m/s²
7
Ganzkörper, RMS
0,5 m/s²
1,15 m/s²
Ganzkörper,
VDV
1,75
9,1 m/s
21 m/s
1,75

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