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Anforderungen; Anforderungen An Den Aufstellraum; Anforderungen An Den Brenner - Buderus Logano plus SB625 Installations- Und Wartungsanleitung

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Anforderungen

4.1

Anforderungen an den Aufstellraum

Die Ausführung von Aufstellräumen und die Aufstellung der Kessel muss
nach den örtlichen Vorschriften erfolgen.
Der Aufstellraum muss folgende Anforderungen erfüllen:
• Im Aufstellraum des Kessels muss eine Umgebungstemperatur zwi-
schen 5 °C und 35 °C gewährleistet sein.
• Der Aufstellraum muss trocken und frostfrei sein.
• Der Aufstellraum muss mit den erforderlichen Verbrennungsluftöff-
nungen ins Freie versehen sein.
• Die ausreichende Frischluftzufuhr muss sichergestellt sein.
• Die Aufstellfläche muss eine ausreichende Tragfähigkeit und Festig-
keit besitzen.
• Die Aufstellfläche muss eben und waagerecht sein.
• Die Größe des Aufstellraums muss einen ordnungsgemäßen Betrieb
gewährleisten.
Für den raumluftabhängigen Betrieb empfehlen wir, die lichte Größe der
Verbrennungsluftöffnung gemäß nachfolgender Tabelle vorzusehen. Die
Angaben gelten für jeweils einen Kessel.
Zusätzliche Verbraucher von Zuluft (z. B. Kompressoren) müssen bei der
Größenbestimmung zusätzlich berücksichtigt werden.
Brennwertkessel
Lichter Querschnitt der Mindestöffnung
[cm
Logano plus SB625-145 540
Logano plus SB625-185 640
Logano plus SB625-240 700
Logano plus SB625-310 775
Logano plus SB625-400 1175
Logano plus SB625-510 1450
Logano plus SB625-640 1775
Tab. 8
Lichter Querschnitt der Öffnung
Eine Abstimmung bezüglich der Größe der Verbrennungsluftöffnung ist
mit der zuständigen Genehmigungs- oder Baubehörde durch den Anla-
generrichter zwingend erforderlich.
▶ Keine frostgefährdeten Anlagenteile im Bereich der Verbrennungsluf-
töffnungen installieren.
▶ Bei Bedarf Maßnahmen zur Vorwärmung der Zuluft (z. B. durch Heiz-
register in der Verbrennungsluftöffnung) vorsehen.
▶ Keine Gegenstände vor diese Öffnungen stellen. Die Verbrennungs-
luftöffnungen müssen immer frei sein.
▶ Keine entzündlichen Materialien oder Flüssigkeiten in unmittelbarer
Nähe des Wärmeerzeugers lagern.
Zuluftklappen
Bei verstellbaren Zuluftklappen darf die Feuerung erst bei vollständig
geöffneter Zuluftklappe starten (potentialfreie Rückmeldung an die Kes-
selsteuerung über sicherheitsgerichtete Endschalter).
▶ Steuerung der Zuluftklappen vorsehen.
Logano plus SB625 – 6720865772 (2018/04)
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]
Fenster als Verbrennungsluftöffnungen
▶ Fenster, die als Verbrennungsluftöffnungen genutzt werden, gegen
unbeabsichtigtes Schließen sichern.
▶ Hinweisschild in der Nähe der Fenster anbringen.
4.2

Anforderungen an den Brenner

Für Gas-Brennwertkessel sind nur abgestimmte Gas-Gebläsebrenner
einzusetzen.
Für Öl-/Gas-Brennwertkessel sind abgestimmte Gebläsebrenner oder 2-
Stoff-Brenner einzusetzen.
Der Kessel muss mit einem zum Kessel passenden Brenner bestückt wer-
den.
HINWEIS:
Anlagenschaden durch falschen Brenner!
▶ Nur Brenner einsetzen, die den technischen Voraussetzungen des
Kessels entsprechen ( Kapitel 14.1, Seite 46).
Alle nach EN 676 baumustergeprüften Gas-Gebläsebrenner können ein-
gesetzt werden, wenn deren Arbeitsfeld mit den technischen Daten des
Kessels übereinstimmt. Baumustergeprüfte Ölbrenner nach EN 267
können eingesetzt werden, wenn sie vom Hersteller für schwefelarmes
Heizöl (S < 50 ppm) freigegeben sind und wenn deren Arbeitsfelder mit
den technischen Daten des Kessels übereinstimmen. Es dürfen nur
Brenner eingesetzt werden, die bezüglich der elektromagnetischen Ver-
träglichkeit (EMV) geprüft und zugelassen sind.
Des Weiteren sind folgende Punkte bei der Auswahl des Brenners bzw.
des Brennersteuergeräts zu beachten:
• Gasbrenner sind modulierend auszuführen und modulierend anzu-
steuern.
• Ölbrenner an einem Kessel ab einer Wärmeleistung > 70 kW sind
mindestens 2-stufig auszuführen und mindestens 2-stufig anzusteu-
ern.
• Der Regelbereich der Brenner an einem Kessel ab einer Wärmeleis-
tung > 90 kW muss mindestens bei 1:1,8 liegen (d.h. die Kleinlast
der Brenner darf maximal bei 55% liegen). Auch die Zündlast der
Brenner darf maximal bei 55% liegen.
• Die Brennersteuerung muss sicherstellen, dass vor einer Regelab-
schaltung der Brenner in Kleinlast gefahren wird.
• Die Leistungsregelung für den Brenner darf ausschließlich durch das
Regelgerät erfolgen. Ein automatisches Hochfahren des Brenners auf
Volllast nach Brenneranforderung ohne Berücksichtigung der ange-
forderten Last ist unzulässig!
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Anforderungen
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