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Kondensatableitung - Buderus Logamax plus GB162-70 Planungsunterlage

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Kondensatableitung

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Kondensatableitung
7.1
Kondensatableitung
Das Kondensat aus Brennwertgeräten ist vorschriftsmä-
ßig in das öffentliche Abwassernetz einzuleiten. Ent-
scheidend ist, ob das Kondensat vor der Einleitung
neutralisiert werden muss. Das hängt von der Kesselleis-
tung und den jeweiligen Bestimmungen der Unteren
Wasserbehörde ab (
Tabelle 35). Für die Berechnung
der jährlich anfallenden Kondensatmenge gilt das Ar-
beitsblatt A 251 der Abwassertechnischen Vereinigung
(ATV). Dieses Arbeitsblatt nennt als Erfahrungswert eine
spezifische Kondensatmenge von maximal 0,14 kg/kWh.
Es ist zweckmäßig, sich rechtzeitig vor der
Installation über die örtlichen Bestimmun-
gen der Kondensateinleitung zu informieren.
Zuständig ist die kommunale Behörde für
Abwasserfragen.
Neutralisationspflicht
Kesselleistung
[kW]
25
> 25 bis
200
> 200
Tab. 35 Neutralisationspflicht bei Gas-Brennwertgeräten
1) Eine Neutralisation des Kondensats ist erforderlich bei Ablei-
tung des häuslichen Abwassers in Kleinkläranlagen und bei Ge-
bäuden und Grundstücken, deren Ablaufleitungen die
Materialanforderungen nach dem ATV-Arbeitsblatt A 251 nicht
erfüllen.
2) Eine Neutralisation des Kondensats ist erforderlich bei Gebäu-
den, bei denen die Bedingung einer ausreichenden Vermi-
schung (
Tabelle 36) mit häuslichem Abwasser
(im Verhältnis 1:25) nicht erfüllt ist.
Kesselbelastung
Kesselleistung
2)
[kW]
25
50
100
150
200
Tab. 36 Bedingungen für eine ausreichende Vermischung von Kondensat mit häuslichem Abwasser
1) Maximalwerte bei einer Systemtemperatur 40/30 und 2000 Betriebsstunden °C
2) Nennwärmebelastung
100
Neutralisation
1)
nein
2)
nein
ja
1)
Kondensatmenge
3
[m
/a]
7
14
28
42
56
Bei Kleinanlagen mit weniger als 25 kW Leistung besteht
keine Neutralisationspflicht (
Abwässer nicht in eine Kleinkläranlage fließen oder
wenn die Ablaufleitungen den Materialanforderungen
des ATV-Arbeitsblattes A 251 entsprechen.
Werkstoffe für Kondensatschläuche
Geeignete Werkstoffe für Kondensatschläuche nach
dem ATV-Arbeitsblatt A 251 sind
• Steinzeugrohre (nach DIN-EN 295-1)
• PVC-Hart-Rohre
• PVC-Rohre (Polyethylen)
• PE-HD-Rohre (Polypropylen)
• PP-Rohre
• ABS-ASA-Rohre
• Rostfreie Stahlrohre
• Borsilikatglas-Rohre
Wenn die Vermischung des Kondensats mit häuslichem
Abwasser mindestens im Verhältnis 1:25 sichergestellt
ist (
Tabelle 36), dürfen verwendet werden
• Faserzementrohr
• Guss- oder Stahlrohr nach DIN 19522-1 und
DIN 19530-1 und 19530-2
Nicht geeignet zur Ableitung von Kondensat sind Rohrlei-
tungen aus Kupfer.
Ausreichende Vermischung
Eine ausreichende Vermischung des Kondensats mit
häuslichem Abwasser ist bei Einhaltung der Bedingun-
gen in Tabelle 36 gegeben. Die Angaben beziehen sich
auf 2000 Vollbenutzungsstunden entsprechend der
Richtlinie VDI 2067 (Maximalwert).
1)
Büro- und Betriebsgebäude
Anzahl Mitarbeiter
10
20
40
60
80
Logamax plus GB162 – 6 720 812 889 (2015/02
Tabelle 35), wenn die
1)
Wohngebäude
Anzahl Wohnungen
1
2
4
6
8
)

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