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Abgasanlagen Für Den Raumluftunabhängigen Betrieb; Grundsätzliche Hinweise Für Den Raumluftunabhängigen Betrieb; Vorschriften; Systemzertifizierung - Buderus Logamax plus GB162-70 Planungsunterlage

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Inhaltsverzeichnis

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10
Abgasanlagen für den raumluftunabhängigen Betrieb
10.1
Grundsätzliche Hinweise für den raumluftunabhängigen Betrieb
10.1.1

Vorschriften

Gemäß den Technischen Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2008 muss sich vor Beginn der Arbeiten an
der Abgasanlage das Vertragsinstallationsunternehmen
mit dem zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister
(BSM) absprechen oder die Installation dem BSM
schriftlich anzeigen. Die jeweiligen Landesvorschriften
sind hierbei zu beachten. Es ist empfehlenswert, sich die
Beteiligung des BSM schriftlich bestätigen zu lassen.
Gas-Feuerstätten müssen innerhalb dessel-
ben Geschosses, in dem sie aufgestellt sind,
an die Abgasanlage angeschlossen werden.
Wichtige Normen, Verordnungen, Vorschriften und
Richtlinien für die Bemessung und Ausführung der Ab-
gasanlage sind
• EN 483
• EN 677
• DIN-EN 13384-1 und DIN-EN 13384-2
• DIN 18160-1 und DIN 18160-5
• Technische Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2008
• Landesbauordnung (LBO)
• Muster-Feuerungsverordnung (MuFeuVO)
• Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen
Bundeslandes
10.1.2

Systemzertifizierung

Die Luft-Abgas-Leitungen der Buderus-Bausätze DO,
DO-S, GA-K, ÜB-Flex mit GA-K, GAF-K, GAL-K und LAS-K
sind gemeinsam mit Logamax plus GB162 für den raum-
luftunabhängigen Betrieb systemzertifiziert.
Diese Systemzertifizierung entspricht der Gas-Geräte-
richtlinie 90/396/EWG sowie den Normen EN 483 und
EN 677. Die gemeinsame Zulassung des Buderus-Bau-
satzes mit dem Gerät ist durch die entsprechende
CE-Nummer dokumentiert. Die CE-Nummer ist in der
Planungsunterlage zum jeweiligen Gas-Brennwertgerät
Logamax plus GB162 angegeben. Eine zusätzliche
CE-Zulassung der Abgasanlage ist nicht erforderlich.
Die Einsatzgrenzen der Buderus-Bausätze für den
raumluftunabhängigen Betrieb des Gas-Brennwertge-
räts Logamax plus GB162 wurden abschließend ermit-
telt. Spezielle Festlegungen für die Ausführung der
jeweiligen Luft-Abgasleitung, die maximal zulässige Ge-
samtbaulänge der Abgasleitung und die Anzahl der Um-
lenkungen in der Abgasleitung sind auf Seite 161 bis
Seite 190 zusammengefasst.
Eine Berechnung der Abgasanlage nach DIN-EN 13384-1
ist nicht erforderlich. Lediglich die Bemessung eines
Luft-Abgas-Systems in Verbindung mit dem
Buderus-Bausatz LAS-K ist gemäß der Anlagenkonfigura-
tion vom jeweiligen LAS-Hersteller vorzunehmen.
Logamax plus GB162 – 6 720 812 889 (2015/02)
Abgasanlagen für den raumluftunabhängigen Betrieb
10.1.3
Allgemeine Anforderungen an den Aufstell-
raum
Die baurechtlichen Vorschriften und die Anforderungen
der Technischen Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2008 für den Aufstellraum sind zu beachten.
Der Aufstellraum muss frostsicher sein.
Bei der Verbrennungsluft ist darauf zu achten, dass sie
keine hohe Staubkonzentration aufweist oder Halogen-
verbindungen oder andere aggressive Bestandteile ent-
hält. Sonst besteht die Gefahr, dass der Brenner und die
Wärmetauscherflächen beschädigt werden.
Halogenverbindungen wirken stark korrosiv. Sie sind
z. B. in Sprühdosen, Verdünnern, Reinigungs-, Entfet-
tungs- und Lösungsmitteln enthalten.
Leicht entzündliche sowie explosive Materi-
alien oder Flüssigkeiten dürfen nicht in der
Nähe des Gas-Brennwertgeräts gelagert
oder verwendet werden.
Die maximale Oberflächentemperatur des Gas-Brenn-
wertgeräts und der Abgasleitung beträgt weniger als
85 °C. Daher sind keine Mindestabstände zu brennbaren
Baustoffen erforderlich. Der Kessel kann z. B. auf einer
Holzwand installiert werden (
schnitt 8.1.6).
Der Kessel kann ohne seitliche Mindestabstände instal-
liert werden. Alle Wartungen können von vorn ausgeführt
werden.
Unzulässige Aufstellräume
In notwendigen Treppenräumen (z. B. Fluchtwege), in
Räumen mit notwendigen Treppenräumen und Ausgän-
gen ins Freie und in notwendigen Fluren dürfen Gasgerä-
te nicht aufgestellt werden. Dies gilt nicht in Gebäuden
der Gebäudeklasse 1 und 2.
In Räumen oder Raumteilen, in denen Ex-Schutz gefor-
dert ist, dürfen ebenfalls keine Gasgeräte installiert wer-
den.
Die Gas-Brennwertgeräte Logamax plus dürfen bei
raumluftunabhängigem Betrieb auch in Garagen aufge-
stellt werden. Die Gas-Brennwertgeräte müssen gegen
mechanische Beschädigungen ausreichend geschützt
sein, z. B. durch Bügel oder Abweiser.
Aufstellraum bei Nennwärmeleistung
Für den raumluftunabhängigen Betrieb des Gas-Brenn-
wertgeräts Logamax plus GB162 mit Nennwärme-
leistungen bis 100 kW ist kein besonderer Aufstellraum
erforderlich. Zusätzliche Maßnahmen zur Verbrennungs-
luftzufuhr sind nicht erforderlich. Weiterhin sind keine
Anforderungen an die Größe des Aufstellraums einzuhal-
ten, da die Abgasanlagen der Gas-Brennwertgeräte die
Kennzeichnung „X", erhöhte Dichtheit, erfüllen.
Die Gas-Brennwertgeräte Logamax plus können bei
raumluftunabhängigem Betrieb bis 100 kW auch in Auf-
enthaltsräumen von Menschen installiert werden.
10
DVGW-TRGI 2008, Ab-
100 kW
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