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Prüföffnungen - Buderus Logamax plus GB162-70 Planungsunterlage

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10.1.5
Prüföffnungen
Gemäß DIN 18160-1 und DIN 18160-5 müssen Abgasan-
lagen für raumluftunabhängigen Betrieb leicht und si-
cher zu überprüfen und ggf. zu reinigen sein. Hierzu sind
Prüföffnungen einzuplanen (
Bei der Anordnung der Prüföffnungen ist außer den An-
forderungen entsprechend DIN 18160-5 auch die jewei-
lige Landesbauordnung einzuhalten. Hierzu empfehlen
wir eine Rücksprache mit dem zuständigen BSM.
Prüföffnungen für die Bausätze DO und LAS-K
Bei ausreichendem Installationsort ist eine Prüföffnung
vorzusehen. Reicht der Installationsort nicht aus, kann
bei Baulängen unter 4 m nach Rücksprache mit dem
BSM auf die Prüföffnung verzichtet werden. In diesem
Fall sind die Messöffnungen am Anschlussstück ausrei-
chend. Die Gebrauchsfähigkeit der Abgasanlage ist mit
Messungen nachweisbar. Über die Messöffnungen am
Anschlussstück kann auch ein Endoskop zur
Sichtprüfung verwendet werden.
Ist keine Prüföffnung vorhanden, muss bei einer erfor-
derlichen Reinigung die Abgasanlage mit erhöhtem Auf-
wand demontiert werden.
Anordnung der unteren Prüföffnung
• Beim Anschluss eines Gas-Brennwertgeräts
Logamax plus GB162 an eine Abgasleitung ist eine un-
tere Prüföffnung anzuordnen
– im senkrechten Teil der Abgasleitung direkt ober-
halb der Abgasumlenkung
– an der Stirnseite im geraden, waagerechten Ab-
schnitt der Abgasleitung höchstens 1 m von der
Umlenkung in den senkrechten Abschnitt entfernt,
sofern sich dazwischen keine Umlenkung befindet
(
Bild 143) oder
– seitlich im waagerechten Abschnitt der Abgaslei-
tung höchstens 30 cm von der Umlenkung in den
senkrechten Abschnitt entfernt (
• Beim Anschluss der Gas-Brennwertgeräte an eine
feuchteunempfindliche Abgasanlage (LAS-Mehrfach-
belegung) ist die untere Prüföffnung unterhalb des
untersten Anschlusses an der Sohle des senkrechten
Abschnitts der FU-Abgasanlage (LAS) anzuordnen.
• Vor der unteren Prüföffnung ist eine Standfläche von
mindestens 1 m × 1 m nach DIN 18160-5 vorzusehen.
Logamax plus GB162 – 6 720 812 889 (2015/02)
Abgasanlagen für den raumluftunabhängigen Betrieb
Bild 143 und Bild 144).
Bild 144).
Anordnung der oberen Prüföffnung
• Bei Abgasleitungen kann auf die obere Prüföffnung
verzichtet werden, wenn
– die untere Prüföffnung nicht mehr als 15 m von der
Mündung entfernt ist
– der senkrechte Abschnitt der Abgasleitung
höchstens einmal um maximal 30 ° schräg geführt
(gezogen) ist
– die untere Prüföffnung nach DIN 18160-1 und
DIN 18160-5 ausgeführt ist (
Bild 144).
• Vor und nach jeder Umlenkung von mehr als 30 ° ist
ein zusätzlicher Bogen mit Prüföffnung erforderlich.
• Vor der oberen Prüföffnung ist eine Standfläche von
mindestens 0,5 m × 0,5 m nach DIN 18160-5 vorzuse-
hen.
P
Bild 143 Beispiel zur Anordnung der Prüföffnung (P) bei
einer Abgasleitung ohne Umlenkung im Aufstell-
raum (Maße in m)
P
Bild 144 Beispiel zur Anordnung der Prüföffnungen (P)
bei einer Abgasleitung mit Umlenkung im Aufstell-
raum – Draufsicht (Maße in m)
Bild 143 und
< 15
≤ 1
6 720 641 280-58.1il
> 1
≤ 0,3
6 720 641 280-59.1il
10
159

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