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Kondensatableitung; Kondensat; 11.1.1 Entstehung; 11.1.2 Kondensateinleitung - Buderus Logano plus SB74 Planungsunterlage

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Kondensatableitung

11
Kondensatableitung
11.1

Kondensat

11.1.1 Entstehung

Bei der Verbrennung wasserstoffhaltiger Brennstoffe
kondensiert Wasserdampf im Brennwert-Wärmetau-
scher und in der Abgasanlage. Die Menge des entstehen-
den Kondensats je Kilowattstunde wird durch das
Verhältnis von Kohlenstoff zu Wasserstoff im Brennstoff
bestimmt. Die Kondensatmenge hängt von der Rücklauf-
temperatur, dem Luftüberschuss bei der Verbrennung
und der Belastung des Wärmeerzeugers ab.

11.1.2 Kondensateinleitung

Das Kondensat aus Brennwertkesseln ist vorschriftsmä-
ßig in das öffentliche Abwassernetz einzuleiten. Ent-
scheidend ist, ob das Kondensat vor der Einleitung
neutralisiert werden muss. Das hängt von der Kesselleis-
tung ab (Æ Tabelle 43). Für die Berechnung der jährlich
anfallenden Kondensatmenge gilt das Arbeitsblatt DWA-
A 251 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e.V. (DWA). Dieses Arbeitsblatt
nennt als Erfahrungswert eine spezifische Kondensat-
menge von maximal 0,14 kg/kWh bei Gas und 0,08 kg/
kWh bei Heizöl.
V
=
K
F. 4
Genaue Berechnung der jährlich anfallenden Kon-
densatmenge
b
Vollbenutzungsstunden (nach VDI 2067) in h/a
VH
m
Spezifische Kondensatmenge in kg/kWh
K
(angenommene Dichte U = 1 kg/l)
Q
Nennwärmebelastung des Wärmeerzeugers in kW
F
V
Kondensatvolumenstrom in l/a
K
Es ist zweckmäßig, sich rechtzeitig vor der
Installation über die örtlichen Bestimmun-
gen der Kondensateinleitung zu informieren.
Zuständig ist die kommunale Behörde für
Abwasserfragen.
Kesselleistung
Neutralisation bei Erdgas und
Heizöl EL schwefelarm
d 25 kW
nein
> 25 bis d 200 kW
nein
> 200 kW
ja
Tab. 43 Neutralisationspflicht bei Brennwertkesseln
1) Eine Neutralisation des Kondensats ist erforderlich bei Ablei-
tung des häuslichen Abwassers in Kleinkläranlagen nach
DIN 4261-1 und bei Gebäuden und Grundstücken, deren
Ablaufleitungen die Materialanforderungen nach dem Arbeits-
blatt DWA-A 251 nicht erfüllen.
2) Eine Neutralisation des Kondensats ist erforderlich bei Gebäu-
den, bei denen die Bedingung einer ausreichenden Vermi-
schung mit häuslichem Abwasser (im Verhältnis 1:20) nicht
erfüllt ist.
86
Planungsunterlagen Brennwertkessel Logano plus SB325, SB625 und SB745 – 6 720 808 190 (2013/08)
Q
˜
m
˜
b
F
K
VH
1)
2)
1)
11.2
Neutralisationseinrichtungen für Gas

11.2.1 Aufstellung

Wenn das Kondensat neutralisiert werden muss, sind die
Neutralisationseinrichtungen NE 0.1, NE 1.1 oder NE 2.0
verwendbar. Sie sind zwischen dem Kondensatablauf
des Gas-Brennwertkessels und dem Anschluss an das
öffentliche Abwassernetz einzubauen. Die Neutralisati-
onseinrichtung ist hinter oder neben dem Gas-Brenn-
wertkessel aufzustellen. Für einen freien Zulauf des
Kondensats ist die Neutralisationseinrichtung auf glei-
cher Aufstellhöhe wie der Gas-Brennwertkessel vorzuse-
hen. Alternativ ist sie auch unterhalb der Aufstellhöhe
einsetzbar.
Der Kondensatschlauch ist gemäß DWA-Arbeitsblatt
A 251 mit geeigneten Materialien auszuführen, wie z. B.
Kunststoff PP.
Abmessungen
Ein-
Neutralisationseinrichtung
und
heit
Anschlüsse
NE 0.1
Breite
mm
300
Tiefe
mm
400
Höhe
mm
220
Einlauf
DN19
Höhe
mm
43
Ablauf
DN19
Höhe
mm
102
Entleerung
Tab. 44 Abmessungen und Anschlüsse von NE 0.1, NE 1.1
und NE 2.0
1) Gewicht im Betriebszustand ca. 60 kg
2) Mit Überwurfmutter G1"
3) Wahlweise für Schlauchanschluss
1)
NE 1.1 NE 2.0
405
545
605
840
234
275
2)
DN20
DN40/
3)
DN20
180
161
2)
DN20
DN20
180
92
DN20

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Diese Anleitung auch für:

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