Fahren
Fahren mit Anhänger
Zulässige Anhängelasten (. Seite 728) und Vorschrif
ten des Gesetzgebers zum Betrieb von Anhängern
beachten.
Zugfahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 12 m dürfen
nur mit einer Ausnahmegenehmigung mit Anhängern
betrieben werden.
Ab März 2004 dürfen mit der entsprechenden Zulas
sung Zugfahrzeuge mit Anhängern mit einer Gesamt
zuglänge von 18,75 m betrieben werden. Länderspezi
fische Vorschriften beachten.
Die 13 polige Anhängersteckdose . 1 versorgt den An
hänger mit der Betriebsspannung von 24 V. Als Son
derausstattung können auch 7 polige Anhängersteck
dosen mit 24 oder 12 V Spannung angebracht sein.
Zulässige Anhänge und Stützlasten (. Seite 728).
Um Kratzer zu vermeiden, Abdeckung an geeigneter
Stelle aufbewahren.
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