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Gewährleistung - Kessel Aqualift F Bedienungsanleitung

Pumpstation für fäkalienhaltiges und fäkalienfreies abwasser zum einbau ins erdreich
Inhaltsverzeichnis

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1. Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft, so hat
KESSEL nach Ihrer Wahl den Mangel durch Nachbesse-
rung zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu lie-
fern. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder ist sie
wirtschaftlich nicht vertretbar, so hat der Käu-
fer/Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten
oder seine Zahlungspflicht entsprechend zu mindern. Die
Feststellung von offensichtlichen Mängeln muss unver-
züglich, bei nicht erkennbaren oder verdeckten Mängeln
unverzüglich nach ihrer Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt
werden. Für Nachbesserungen und Nachlieferungen haf-
tet KESSEL in gleichem Umfang wie für den ursprüngli-
chen Vertragsgegenstand. Für Neulieferungen beginnt
die Gewährleistungsfrist neu zu laufen, jedoch nur im
Umfang der Neulieferung.
Es wird nur für neu hergestellte Sachen eine Gewährlei-
stung übernommen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Ausliefe-
rung an unseren Vertragspartner.
§§ 377.378 HGB finden weiterhin Anwendung.
11. Gewährleistung
Über die gesetzliche Regelung hinaus erhöht die KES-
SEL GmbH die Gewährleistungsfrist für Leichtflüssig-
keitsabscheider, Fettabscheider, Schächte, Kleinkläran-
lagen und Regenwasserzisternen auf 20 Jahre bezüglich
Behälter. Dies bezieht sich auf die Dichtheit, Gebrauchs-
tauglichkeit und statische Sicherheit.
Voraussetzung hierfür ist eine fachmännische Montage
sowie ein bestimmungsgemäßer Betrieb entsprechend
den aktuell gültigen Einbau- und Bedienungsleitungen
und den gültigen Normen.
2. KESSEL stellt ausdrücklich klar, dass Verschleiß kein
Mangel ist. Gleiches gilt für Fehler, die aufgrund mangel-
hafter Wartung auftreten.
Stand 01.07.2006
Notizen
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