Bedienungsbeschreibung
Lesen und beachten Sie zuerst
Übersicht der Bedienungselemente der GRA
GRA aktivieren (Regelung inaktiv)
A
Regelung unterbrechen (gefederte Stellung)
GRA deaktivieren (eingestellte Geschwindigkeit löschen)
Regelung wieder aufnehmen
B
Regelung starten / Geschwindigkeit verringern
C
a)
Ist keine Geschwindigkeit eingestellt, dann wird die aktuelle Geschwindigkeit übernommen.
Nach dem Start der Regelung regelt die GRA das Fahrzeug auf die aktuelle Ge-
schwindigkeit, im Kombi-Instrument leuchtet die Kontrollleuchte
Die automatische Regelungsunterbrechung erfolgt, wenn eines der folgen-
den Ereignisse vorliegt.
Das Bremspedal wird betätigt.
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Durch den Eingriff eines der bremsunterstützenden Assistenzsysteme (z. B.
ESC).
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Durch eine Airbagauslösung.
ACHTUNG
Um ein unbeabsichtigtes Einschalten der Geschwindigkeitsregelanlage zu
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verhindern, ist die Anlage nach Benutzung immer zu deaktivieren.
Die Regelung nicht wieder aufnehmen, wenn die eingestellte Geschwin-
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digkeit für die bestehenden Verkehrsverhältnisse zu hoch ist.
248
Fahren
Abb. 279
Bedienungselemente der Ge-
schwindigkeitsregelanlage
auf Seite 247.
» Abb. 279
/ Geschwindigkeit erhöhen
a)
auf.
Hinweis
Während der Regelung kann die Geschwindigkeit durch das Betätigen des
Gaspedals erhöht werden. Nach dem Loslassen des Gaspedals sinkt die Ge-
schwindigkeit auf den zuvor gespeicherten Wert.
Geschwindigkeitsbegrenzer
Einleitung zum Thema
Der Geschwindigkeitsbegrenzer schränkt die maximale Fahrgeschwindigkeit
auf das eingestellte Geschwindigkeitslimit ein.
Das Geschwindigkeitslimit kann nur überschritten werden, indem das Gaspe-
dal vollständig durchgetreten wird.
Der Zustand, in dem der Geschwindigkeitsbegrenzer eine mögliche Über-
schreitung des eingestellten Geschwindigkeitslimits verhindert, wird nachste-
hend als Regelung bezeichnet.
ACHTUNG
Die allgemeinen Hinweise bezüglich der Verwendung der Assistenzsysteme
sind zu beachten
» Seite 225,
Funktionsweise
Abb. 280 MAXI DOT-Display (monochromatisch): Beispiele für Zu-
standsanzeigen des Geschwindigkeitsbegrenzers
in Abschnitt Einleitung zum Thema.