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Aufstellort; Mehrfachbelegung; Aufstellung / Montage - Spartherm Ambiente a6 H2O Handbuch

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Feuerstätten dürfen nur in Räumen und an Stellen aufgestellt werden, bei
denen nach Lage, baulichen Umständen und Nutzungsart keine Gefahren
entstehen. Die Grundfläche des Aufstellraumes muss so gestaltet und groß
sein, dass die Feuerstätte ordnungsgemäß und bestimmungsgemäß
betrieben werden kann.
2.1.1.
Ihr Kaminofen darf nicht aufgestellt werden:
1. In Treppenhäusern, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei
Wohnungen.
2. In allgemein zugänglichen Fluren.
3. In Garagen.
4. In Räumen oder Wohnungen, die durch Lüftungsanlagen oder Warm-
luftheizungen mit Hilfe von Ventilatoren entlüftet werden, es sei denn,
die gefahrlose Funktion des Kaminofens ist sichergestellt.
5. In Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosive Stoffe oder
Gemische in solchen Mengen verarbeitet, gelagert oder hergestellt
werden, dass durch eine Entzündung oder Explosion Gefahren entste-
hen.
2.1.2.
Eine Mehrfachbelegung des Schornsteins gemäß DIN 18160 ist möglich,
da der Kaminofen über eine selbstschließende Feuerraumtür (A1) verfügt.
Alle an einem Schornstein angeschlossenen Feuerstätten müssen
ebenfalls für eine Mehrfachbelegung zugelassen sein!
2.2.

Aufstellung / Montage

Ihr Kaminofen darf nur auf Fußböden mit ausreichender Tragfähigkeit
installiert werden. Bitte beachten Sie das Gesamtgewicht! Die Tragfähigkeit
muss ggf. durch einen ausreichend dicken Belag (Gewichtsverteilung)
gewährleistet werden.

Aufstellort

Mehrfachbelegung

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